Kurz
Die Regierung plant, noch dieses oder nächstes Jahr eine groß angelegte Rentenreform zu starten. Nach Angaben des Ministers für Sozialpolitik, Денис Улютін, in einem Interview mit RBC-Ukraine soll die Mindestrente im Solidaritätssystem auf 6 000 грн steigen, und die Höchstrente auf 26 000 грн begrenzt werden. Die Reform vereint drei Elemente: die Erneuerung des Solidaritätssystems, der schrittweise Übergang von Sonderpensionen zu berufsbezogenen Renten und die Einführung einer freiwilligen kapitalgedeckten Ebene.
Was vorgeschlagen wird
- Anhebung der Mindestrente — die Grundleistung im Solidaritätssystem soll auf 6 000 грн ansteigen, um die Abhängigkeit von Subventionen zu verringern und die Lebensqualität der Personen mit den niedrigsten Einkommen zu verbessern.
- Deckelung der Höchstrente — im neuen Modell sind Zahlungen über zehn Existenzminima (etwa 26 000 грн) nicht vorgesehen, da die Höhe der Leistungen an die Beiträge gebunden ist und derzeit eine Begrenzung der Bemessungsgrundlage für den Einheitlichen Sozialbeitrag (ЄСВ) besteht (etwa 160 000 грн).
- Schrittweise Ablösung der Sonderpensionen — Sonderpensionen sollen in berufsbezogene Renten überführt werden; das Kabinett schätzt, dass zur Angleichung mindestens etwa 13 Jahre erforderlich sind, vorausgesetzt ein Beginn in 2026 oder 2027.
„In diesem Modell ist unser Vorschlag, dass wir niemandem weniger als 6 000 zahlen werden“
— Денис Улютін, Minister für Sozialpolitik
Warum das gemacht wird
Das Ziel ist, die finanzielle Stabilität des Rentensystems wiederherzustellen und die Belastung des Haushalts langfristig zu verringern. Die Regierung argumentiert, dass das System gezwungen ist, sehr niedrige Renten mit anderen Sozialleistungen (Subventionen) zu kompensieren, was insgesamt ineffizienter sein kann. Die Rückkehr zum Prinzip „wer wie viel gezahlt hat, soll auch entsprechend erhalten“ soll das System transparenter und gerechter machen.
Wen es betrifft
Die Erhöhung der Mindestrente kommt jenen zugute, die derzeit sehr geringe Renten erhalten — sie wirkt sich direkt auf die Kaufkraft und den Bedarf an Subventionen aus. Die Begrenzung der Höchstrente wird vor allem jene treffen, die bislang unverhältnismäßig hohe Leistungen unter Sonderregelungen bezogen; gleichzeitig sollen während der Transformation die Sonderpensionen „nicht kleiner werden, aber nicht steigen“ — dies ist ein Übergangsmechanismus, um abrupte Verluste zu vermeiden.
„Die maximale Summe, von der du ЄСВ zahlst, ist ebenfalls begrenzt... in unserem Modell kannst du trotzdem keine Rente über zehn Existenzminima erhalten — das sind 26 000 грн“
— Денис Улютін, Minister für Sozialpolitik
Zeitplan, Risiken und externe Partner
Die Regierung führt Konsultationen mit dem Finanzministerium, der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds, um die finanzielle Tragfähigkeit der Reform zu sichern. Ein früherer Versuch, die kapitalgedeckte Ebene einzuführen (Gesetzentwurf Nr. 9212) im April 2024 scheiterte im Parlament; auch die damalige Ministerin plante einen neuen Anlauf 2025 und den Beginn der Ansparungen 2026, was jedoch nicht stattfand. Der aktuelle Minister weist darauf hin, dass das Hauptproblem technisch ist — zuverlässige Instrumente zur Investition der Ersparnisse zu finden.
Wie es weitergeht
Nach Angaben des Kabinetts ist die Transformation der Sonderpensionen und die Angleichung des Solidaritätssystems ein langjähriger Prozess (etwa 13 Jahre bei Beginn 2026/2027). Der politische Wille, die Abstimmung mit dem Finanzministerium und internationalen Partnern sowie klare Regeln für die Investition der Ansparungen werden entscheiden, ob die Reform das System stabilisiert, ohne zusätzlichen Druck auf den Haushalt zu erzeugen.
Fazit
Die Reform zielt darauf ab, zwei Aufgaben gleichzeitig zu lösen: die Erhöhung der Mindestleistungen und die Begrenzung unverhältnismäßig hoher Höchstrenten, um die Nachhaltigkeit des Systems zu sichern. Es handelt sich nicht um eine schnelle Lösung, sondern um eine schrittweise Transformation, aus der die wirtschaftliche Sicherheit vieler älterer Ukrainerinnen und Ukrainer hervorgeht. Nun liegt die Frage beim Parlament und den Finanzpartnern: Werden diese Vorschläge in konkrete gesetzliche Schritte und Finanzierungsmechanismen umgesetzt?