Ab 1. Januar 2026 startet ein Mechanismus zur Versicherung gegen Kriegsrisiken

Ab Anfang 2026 können Unternehmen in den an der Front gelegenen Regionen direkte Erstattungen von bis zu 10 Mio. UAH erhalten; landesweit gilt eine teilweise Übernahme der Versicherungsprämien. Die Teilnahme ist freiwillig, der Beitrag beträgt 0,5 % der voraussichtlichen Schäden.

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Inkrafttreten des Mechanismus

Ab dem 1. Januar 2026 führt die Ukraine einen Mechanismus zur Versicherung von Vermögen gegen Kriegsrisiken ein. Dieser sieht Direktzahlungen an Unternehmen in frontnahen Regionen sowie eine teilweise Übernahme der Kosten von Versicherungsprämien für Unternehmen im ganzen Land vor.

Wir starten einen Mechanismus, der der Wirtschaft ein klares und vorhersehbares Handlungsmodell bietet: das Vermögen durch Teilnahme am Programm zu versichern – und die Garantie auf Entschädigung zu haben, falls das Unternehmen Schaden erleidet

– Andrij Teliupa, stellvertretender Minister für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft der Ukraine

Anspruch auf Zahlungen

Kompensation erhalten nur jene Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Beschädigung des Vermögens durch die bewaffnete Aggression Russlands Teilnehmer des Programms sind. Das Recht gilt für Objekte in Risikogebieten: Dnipropetrowsk, Donezk, Saporischschja, Mykolajiw, Odessa, Poltawa, Sumy, Charkiw, Cherson und Tschernihiw (mit Ausnahme der vorübergehend besetzten Gebiete).

Die maximale Entschädigung beträgt bis zu 10 Mio. UAH einschließlich verbundener Personen; die Auszahlung darf jedoch die tatsächlich nachgewiesenen Schäden nicht übersteigen.

Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Zur Teilnahme zahlt das Unternehmen einen einmaligen Beitrag in Höhe von 0,5 % der Gesamtsumme des wahrscheinlichen Schadens für alle in das Programm aufgenommenen Vermögenswerte für den Fall von Beschädigung oder Zerstörung.

Erstattung der Versicherungsprämie

Unternehmen können außerdem eine teilweise Erstattung der Versicherungsprämie für Sachversicherungen gegen Kriegsrisiken erhalten, die mit Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurden. Der Staat übernimmt den Teil des Tarifs, der 1 % übersteigt, bis zu 1 Mio. UAH pro Vertrag.

Beispielsweise beträgt bei einem Tarif von 6 % die staatliche Erstattung die Differenz von 5 %, jedoch nicht mehr als die festgelegte Obergrenze.

Um die Erstattung der Prämie zu erhalten, muss ein Versicherer ausgewählt, ein Vertrag abgeschlossen und die Prämie bezahlt werden; anschließend ist ein Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der Exportkreditagentur einzureichen. Die Entscheidung über die Auszahlung und die Überweisung der Mittel muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen.

  • Am 24. November hat das Ministerkabinett eine Verordnung über die teilweise Erstattung der Kosten von Unternehmensvermögen beschlossen, das infolge der bewaffneten Aggression Russlands beschädigt oder zerstört wurde.

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