Die NBU ändert die Regeln: Senkung der Mindestanforderungen und verpflichtende Puffer
Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hat offiziell ein Paket von Änderungen an den Eigenkapitalanforderungen für Geschäftsbanken angekündigt, das eine Senkung der Mindestkennziffern mit der Einführung verpflichtender Puffer kombiniert. Die Entscheidung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems zu stärken und die regulatorischen Standards näher an die Praktiken der EU heranzuführen.
Was genau der Regulator beschlossen hat
Die NBU senkt die zentralen Kapitalquoten:
regulatorisches Kapital: von 10% auf 8%;
Tier‑1‑Kapital: von 7,5% auf 6%;
Kernkapital Tier 1: von 5,625% auf 4,5%.
Gleichzeitig wird ein verpflichtender Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2,5% für alle Banken eingeführt, und für systemrelevante Institute ein zusätzlicher Systemrelevanzpuffer von 1% bis 2%.
„Zweck der Bildung von Kapitalpuffern ist die Schaffung einer Reserve, um die Fähigkeit der Banken zu erhöhen, Risiken in Zeiten finanzieller und wirtschaftlicher Instabilität zu begegnen. Gleichzeitig gewährleisten Kapitalpuffer die notwendige Flexibilität der regulatorischen Anforderungen, da sie ermöglichen, die angesparte Widerstandsreserve in Krisenzeiten zur Unterstützung der Kreditvergabe zu nutzen…“
— Pressestelle der Nationalbank der Ukraine
Warum das gemacht wird (Begründung der Entscheidung)
Die Strategie kombiniert zwei Ansätze: formale Mindestwerte zu senken und stattdessen eine Widerstandsreserve in Form von Puffern bereitzustellen. Früher kompensierten ukrainische Banken das Fehlen von Puffern durch erhöhte Mindestanforderungen. Jetzt schlägt die NBU ein anderes Gleichgewicht vor — niedrigere „Schwellen“, aber eine explizite Reserve, die in Krisen mobilisiert werden kann. Dies entspricht den Praktiken europäischer Aufseher und gibt den Banken mehr Flexibilität, ohne die Gesamtstabilität des Systems zu verringern.
Die Puffer waren ursprünglich schrittweise für die Jahre 2020–2023 geplant, wurden jedoch zunächst wegen der COVID‑19‑Pandemie und später aufgrund des großangelegten Kriegs verschoben. Nun führt die NBU dieses Instrument in aktualisierter Form wieder ein.
Wen das betrifft
Die neue Regel gilt für alle Geschäftsbanken in der Ukraine. Zu den systemrelevanten Kreditinstituten, für die ein zusätzlicher Puffer erhoben wird, zählen: А‑Банк, Ідея Банк, Креді Агріколь Банк, Кредобанк, ОТП Банк, Ощадбанк, Південний, ПриватБанк, ПУМБ, Райффайзен Банк, Сенс Банк, ТАСкомбанк, Укргазбанк, Укрексімбанк, Укрсиббанк, Універсал Банк.
Was das für Einleger und Kreditnehmer bedeutet
Kurz gesagt: Ziel ist es, den Schutz der Einleger zu stärken und die Kreditaktivität während Schocks aufrechtzuerhalten. Für Kunden bedeutet das nicht sofortige Änderungen bei Zinssätzen oder Vertragsbedingungen, erhöht aber die Wahrscheinlichkeit, dass Banken über Ressourcen verfügen, um die Kreditvergabe in Krisenzeiten zu stützen. Für den Markt ist es ein Signal, dass die Regeln an europäische Standards angeglichen werden sollen und der Regulator versucht, finanzielle Stabilität und Zugang zur Finanzierung auszubalancieren.
Fazit
Die Entscheidung der NBU zielt nicht auf eine Schwächung des Schutzes ab, sondern auf eine Umstrukturierung der Mechanismen dieses Schutzes: statt hoher permanenter „Mindestwerte“ ein kombinierter Ansatz mit Puffern, die in Krisen mobilisiert werden können. Der nächste Schritt ist, wie die Banken die Bildung dieser Puffer bis 2027 planen und wie schnell sich das in eine zusätzliche Sicherheitsreserve für die Wirtschaft verwandelt. Ob es gelingt, Flexibilität für die Banken und verlässlichen Schutz für die Gesellschaft zu verbinden, hängt von der Umsetzung der Regeln und der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde ab.