Lubinets kritisiert das Kulturministerium wegen Verzögerungen bei der Übergabe des Kostels

Der Ombudsmann berichtete über die jahrelange Blockade der Übergabe des Kostels St. Nikolaus an die Religionsgemeinschaft und warf dem Kulturministerium vor, die Umsetzung der Gerichtsentscheidung zu verzögern, wobei er vor dem gefährlichen technischen Zustand des Gebäudes warnte.

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Die römisch-katholische Pfarrei des Heiligen Nikolaus in Kiew hat sich über die langwierige Blockade der Übergabe der Kirche beschwert; genau diese Religionsgemeinschaft wandte sich an den Ombudsmann. Der Menschenrechtsbeauftragte der Werchowna Rada, Dmytro Lubinets, hat das Kulturministerium der Verzögerung des Übergabeprozesses beschuldigt.

Technischer Zustand und Risiken

Die Lage ist so katastrophal, dass der Verfall die ukrainischen Bürger töten könnte. Und das religiöse Objekt wird regelmäßig von über 600–700 Personen besucht! Und diese Geschichte zieht sich lange hin – fast 20 Jahre

– Dmytro Lubinets, Menschenrechtsbeauftragter der Werchowna Rada

Nach Angaben des Ombudsmanns befindet sich das Gebäude in einem kritischen technischen Zustand, doch endgültige Maßnahmen zu seiner Instandhaltung oder Übergabe werden nicht durchgeführt. Lubinets betonte, dass aufgrund der Vernachlässigung der Konstruktion eine Gefahr für das Leben der Besucher bestehe.

Vertreter des Büros des Ombudsmanns besuchten den Kostel und dokumentierten Mängel, darunter das Fehlen angemessener Brandschutz- und technischer Sicherheitsvorkehrungen. Lubinets warnte vor der Notwendigkeit sofortiger Maßnahmen, um größeren Schaden für Menschen und Bauwerk zu vermeiden.

Rechtlicher Status und Vollstreckung der Entscheidung

Dem Beauftragten zufolge hatte der Präsident bereits 2005 angewiesen, das Gebäude an die Glaubensgemeinschaft zu übergeben, und 2020 hat das Ministerkabinett diese Aufgabe erneut gestellt. Trotz dessen ist die Übergabe nicht abgeschlossen, und im Jahr 2025 zieht sich der Prozess weiterhin hin, obwohl zwischen der Gemeinde und dem Kulturministerium ein Memorandum unterzeichnet wurde.

Das Bezirksverwaltungsgericht Dnipropetrowsk verpflichtete zur Übergabe des Gebäudes an die Gemeinde; diese Entscheidung erlangte Rechtskraft, die Berufung bestätigte sie, und der Oberste Gerichtshof lehnte die Zulassung einer Kassationsbeschwerde ab. Es gibt demnach keine rechtlichen Hindernisse für die Übergabe.

Lubinets wandte sich mit einer offiziellen Anfrage an das Kulturministerium zum Stand der Vollstreckung der Gerichtsentscheidung, doch nach seinen Angaben sendet das Ministerium weiterhin zusätzliche Anfragen an den Staatlichen Dienst der Ukraine für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit, was nach Auffassung des Ombudsmanns den Prozess verzögert.

Die Realität ist diese: Die Vollstreckung des Gerichtsurteils wird vom Ministerium faktisch sabotiert! Unsere Institution führte zudem einen Monitoring-Besuch im Kostel durch – wir haben den kritischen technischen Zustand des Gebäudes dokumentiert. Es befindet sich praktisch in einem baufälligen Zustand, und es fehlen angemessene Maßnahmen des Brand- und technischen Schutzes

– Dmytro Lubinets, Menschenrechtsbeauftragter der Werchowna Rada

Der Ombudsmann forderte das Kulturministerium auf, unverzüglich mit der Umsetzung der Gerichtsentscheidung zu beginnen, die Rechte der Religionsgemeinschaft zu garantieren und technische Gefahren für den Kostel zu beseitigen.

  • Im September 2021 kam es im Kostel zu einem Brand: Flammen erfassten das erste und zweite Stockwerk sowie das Dach, eine einzigartige Orgel und die Innenausstattung wurden beschädigt; als Ursache wurde ein Kurzschluss in der Orgel genannt.
  • Am 20. Dezember 2024 wurde das Gebäude nach einem Raketenangriff beschädigt: die frontale Bleiverglasung wurde zerstört. Das Kulturministerium teilte mit, dass die Glasmalerei nach authentischen Plänen wiederhergestellt werde und ein Restaurierungsplan genehmigt sei.
  • Stand 20. März 2025 blieben die eingeschlagenen Fenster des Kostels etwa drei Monate lang unberäumt.

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