Grenzübertritt
Am Grenzübergang „Ustyluh“ in Wolhynien versuchte eine Frau, Apple-Smartphones in die Ukraine einzuführen, während sie mit einem Kleinbus unterwegs war.
In dem Fahrzeug wurden 23 iPhone 17 Pro Max mit 256 bzw. 512 GB Speicher entdeckt; ihr Zollwert beträgt 1,6 Mio. Hrywnja.
Strafe und Abfertigung
„Bei der Einreise in die Ukraine hätte sie den ‚roten Korridor‘ wählen, die Warenlieferung deklarieren und die fälligen Zölle sowie die Mehrwertsteuer entrichten müssen. Die Fahrerin wählte jedoch den ‚grünen‘ Korridor und vernachlässigte die Pflicht zur schriftlichen Deklaration und Besteuerung.“
– Staatlicher Zolldienst
Die Geräte wurden vorübergehend beschlagnahmt und im Zolllager untergebracht. Gegen die Frau wurde gemäß Teil 2, Artikel 471 des Zollkodex ein Protokoll erstellt.
Sie stimmte einem Vergleich zu und muss die Strafe innerhalb eines Monats zahlen.
„Im Gegenzug stellt der Zoll das Verfahren ein und führt die zollrechtliche Abfertigung der Ware entsprechend dem angegebenen Regime durch. Bei Abschluss eines Vergleichs gilt die Person als nicht verwaltungsrechtlich für die Tat zur Verantwortung gezogen.“
– Staatlicher Zolldienst
Außerdem dokumentierten die Zollbeamten weitere Verstöße:
- Versuch, Ethylalkohol und Methanol als Kraftstoff getarnt einzuführen.
- Verdacht gegen eine Gruppe von Verantwortlichen eines Lieferunternehmens des Verteidigungsministeriums wegen der Organisation einer Mehrwertsteuerhinterziehung in Höhe von über 35 Mio. Hrywnja.