Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Recht der Nationalbank der Ukraine, das Geschäftszentrum „Osnova" im Zentrum Kiews zu verkaufen – ein Immobilienvermögen, das dem Unternehmen „Baukompanie Osnova" gehört, das mit Konstantin Zhevago verbunden ist. Das Urteil beendet einen langen Rechtsstreit um Vermögenswerte, die die Schulden der insolventen Bank „Finansy ta kredyt" decken sollen.
Was ist passiert
Die Bank „Finansy ta kredyt", die dem Geschäftsmann Konstantin Zhevago gehörte, wurde bereits 2015 für zahlungsunfähig erklärt. Die NBU fungiert seit damals als Liquidator und versucht, die Gelder von Einlegern und Gläubigern durch den Verkauf von Sicherungsvermögen zurückzugewinnen. Der Immobilienkomplex „Osnova" ist einer der Schlüsselaktiva auf dieser Liste.
Rechtsanwälte des Unternehmens bestritten konsequent das Recht der Aufsichtsbehörde zum Verkauf und gingen durch alle Instanzen. Der Oberste Gerichtshof lehnte die abschließende Kassationsbeschwerde ab und bestätigte: Die NBU handelt im Rahmen des Gesetzes, und die Einwände des Schuldners stoppen das Vollstreckungsverfahren nicht.
Warum dies über einen einzelnen Vermögenswert hinaus bedeutsam ist
Die Fälle „Finansy ta kredyt" gehören zu den größten ungelösten Fällen der Bankenkrise 2014–2016, in der mehr als hundert Institute vom Markt verschwanden. Nach Angaben des Fonds zur Gewährleistung von Einlagen beliefen sich die Gesamtverluste aus dieser Insolvenzwelle auf über 500 Milliarden Hrywnja.
Zhevago steht in der Ukraine unter fehlendem Verfahren in einer Angelegenheit zur Mittelverschleppung aus der Bank – es geht um den Verdacht der Unterschlagung von über 2,5 Milliarden Hrywnja. Der Geschäftsmann selbst bestreitet die Schuld und lebt im Ausland. Der Verkauf des GZ „Osnova" geht nicht nur um ein konkretes Gebäude, sondern darum, ob der Staat neun Jahre nach dem Kollaps in der Lage ist, Vermögenswerte real zurückzugewinnen, anstatt Schulden nur auf dem Papier zu erfassen.
Ein Mechanismus ohne Erfolgsgarantie
Das Gerichtsurteil hebt die rechtliche Blockade auf, löst aber nicht die Frage des Verkaufspreises. Auktionen für solche Vermögenswerte in der Ukraine finden häufig mit minimaler Konkurrenz statt oder fallen ganz aus, da es nicht genug Käufer gibt, die bereit sind, den Marktwert zu zahlen. Wie viel tatsächlich für den Komplex erzielt wird und welchen Anteil dies von der Gesamtschuld deckt, ist noch nicht bekannt.
Eine konkrete offene Frage bleibt: Falls die Auktion zu einem Preis stattfindet, der erheblich unter dem Marktwert liegt, wird die NBU das Verfahren als erfolgreich einstufen – oder wird sie vor Gericht zurückkehren, um die Erlaubnis für einen erneuten Verkauf zu erhalten?