Das Ministerium für Inneres hat die Verfahrensweise für die Auszahlung neuer Motivationsprämien an Militärangehörige der Nationalgarde, des Grenzschutzdienstes und Beamte der Spezialpolizei genehmigt, die zuvor für Militärangehörige des Verteidigungsministeriums eingeführt wurden. Dies teilte der neue Minister Iwan Wygivskij mit.
Das ab 1. Juni 2026 geltende System ermöglicht es Gardisten, Polizisten und Grenzschutzbeamten, die die Ukraine an der Front schützen, monatlich bis zu 460.000 Hrywnja zu erhalten.
Höhe der Zahlungen
Wygivskij nannte eine Liste von Motivationszahlungen und Zuschlägen:
- bis zu 100.000 Hrywnja pro Monat (anteilig nach Zeit) für unmittelbare Teilnahme von Militärangehörigen an Kampfhandlungen
- 170.000 Hrywnja pro Monat (anteilig nach Zeit) für Aufgabenerfüllung unmittelbar an der Kontaktlinie
- 70.000 Hrywnja pro Monat (anteilig nach Zeit) für Aufgabenerfüllung in anderen Frontsektoren innerhalb des Kompanie-Stützpunktes
- 50.000 Hrywnja pro Monat (anteilig nach Zeit) für Dienst in Kommandoposten
- 15.000 bis 30.000 Hrywnja pro Monat für Ausbilder – Militärangehörige
- bis zu 10.000 Hrywnja pro Monat für Militärdienst – für andere Kategorien von Militärangehörigen
- 40.000 Hrywnja pro Tag für die Eroberung feindlicher Stellungen
- 20.000 Hrywnja pro Tag für die Rückeroberung verlorener Stellungen
- 100.000 Hrywnja für jeden gefangenen Besatzer
- 15.000 Hrywnja für die Tötung eines Feindes im Schusswaffengefecht oder Nahkampf
Die Erlasse befinden sich bereits in der staatlichen Registrierung, danach werden sie veröffentlicht und treten in Kraft.
Kontext
Die Verordnung des Kabinetts der Minister Nr. 768 vom 12. Juni 2026 führte in der ukrainischen Armee ein neues System von Motivationszahlungen und Zuschlägen ein.
Parallel zu den neuen Kampfzahlungen führte das Verteidigungsministerium einen neuen Motivationsvertrag mit fester Dienstdauer ein. Nach Aussagen des früheren Oberbefehlshabers der Streitkräfte Olexander Syrskij haben seit der Einführung im Juni 2026 nur 2.000 Menschen solche Verträge unterzeichnet.
Motivationszahlungen werden unabhängig davon gewährt, ob der Militärangehörige einen neuen Vertrag unterzeichnet hat. Das Recht darauf haben alle: sowohl jene, die einen Motivationsvertrag unterzeichnet haben, als auch jene, die während der Mobilisierung unter Einberufung dienen, und jene, die nach einem alten Vertrag dienen. Die Art des Militärdienstes spielt keine Rolle.
Die Frage ist, ob die Ausweitung der Zahlungen auf Garde, Polizei und Grenzschutz die Motivation zur Unterzeichnung neuer Verträge erhöht oder ob es ein Instrument der finanziellen Unterstützung ohne Einfluss auf das Personalmodell des Dienstes bleibt.