Werchowna Rada hebt Mehrwertsteuer auf Importe von Drohnenkomponenten, Ausrüstung zur elektronischen Kriegsführung und Entminung auf

Das Parlament hat zwei Gesetzentwürfe verabschiedet, die die Einfuhr von Komponenten und Ausrüstung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAV), elektronische Kriegführung (EW), Minenräumfahrzeuge und andere Verteidigungstechnik von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreien; festgelegt sind Regeln zur Buchführung und die Laufzeiten der Steuervergünstigungen.

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Die Werchowna Rada hat die Gesetzentwürfe Nr. 14169 und Nr. 14170 über die Mehrwertsteuerbefreiung für Importvorgänge von Gütern für den Sicherheits- und Verteidigungssektor angenommen. Für die Entscheidung stimmten 272 Abgeordnete, berichtete der Abgeordnete Yaroslav Zheleznyak.

Steuerliche Änderungen

Die Initiativen wurden von Yaroslav Zheleznyak, Roman Kostenko und Danylo Hetmantsev ausgearbeitet. Die neuen Steuervergünstigungen umfassen eine breite Palette an Verteidigungsprodukten.

Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt für Komponenten und Ausrüstungen zur Produktion und Modernisierung unbemannter Luftfahrzeuge, Entminungsfahrzeuge, Mittel zur elektronischen Kampfführung und andere Verteidigungstechnik. Ebenfalls steuerfrei ist die Einfuhr von Kampfsimulatoren erlaubt.

Anwendungszeiträume und Buchführung

Die Dokumente regeln die Abschreibung von Teilen, die zerstört wurden oder als unbrauchbar eingestuft sind, was die Buchführung der Hersteller vereinfachen wird. Den Herstellern wird außerdem erlaubt, importierte, aber nicht verwendete Waren ohne Verhängung von Strafen zu veräußern.

Die Gesetzentwürfe sehen die Verlängerung bestehender Vergünstigungen vor: bis 2027 — für unbemannte Luftfahrzeuge (UAV), Zielfernrohre, Wärmebildgeräte und andere Ausrüstungen; bis 2029 — für Windenergiegeneratoren und Ausrüstungen für erneuerbare Energien.

  • Am 24. November erhielten die Streitkräfte der Ukraine die ersten 100 000 FPV‑Drohnen über das digitale System DOT-Chain Defence.

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