Was das CAS entschieden hat
Der Sportgerichtshof (CAS) wies die Klage von Vladyslav Heraskevych gegen das Internationale Olympische Komitee (IOC) und die IBSF ab. Die Entscheidung, die um 17:15 Uhr Ortszeit (18:15 Kiewer Zeit) getroffen wurde, bestätigte, dass dem Antrag, die Disqualifikation aufzuheben und die Akkreditierung des Sportlers zurückzugeben, nicht stattgegeben wird.
„Wir bestätigen, dass Selbstäußerung bei den Olympischen Spielen gestattet ist, jedoch nicht am Wettkampfort. Die Richterin hörte die Argumente beider Seiten an und traf ihre Entscheidung gemäß den IOC-Richtlinien“
— Matthew Reed, Generalsekretär des CAS
Warum die Klage abgewiesen wurde
In der Entscheidung des Schiedsrichters wurde hervorgehoben: Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, doch seine Ausübung kann auf dem «Wettkampfareal» (field of play) eingeschränkt werden. Die Argumentation des CAS stützte sich auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Die Einschränkungen wurden als vernünftig und gerechtfertigt angesehen, da es alternative Orte gab, um der Toten zu gedenken — Mixed Zones, Pressekonferenzen, soziale Netzwerke oder das Tragen des Helms bei Trainingsläufen.
„Sie bringt volles Mitgefühl für die Würdigung durch Herrn Heraskevych und seinen Versuch zum Ausdruck, auf das Leid und die Verwüstung aufmerksam zu machen, die das ukrainische Volk und ukrainische Sportler durch den Krieg erfahren haben“
— Text der CAS-Entscheidung (Einzelrichter)
Chronologie in wenigen Sätzen
Am 9. Februar meldete Heraskevych ein Verbot, einen Helm mit Abbildungen getöteter Sportler zu verwenden. Das NOK der Ukraine bat das IOC, den Helm zu erlauben. Am 10. Februar erlaubte das IOC bei den Wettkämpfen lediglich ein schwarzes Trauerband. Am 12. Februar wurde der Athlet vor dem ersten Lauf disqualifiziert; das CAS wies nun seine Klage ab und stellte zugleich fest, dass der Entzug der Akkreditierung ungerecht gewesen sei und die Akkreditierung zurückgegeben wurde.
Was das für die Ukraine und den Sport bedeutet
Diese Angelegenheit geht über einen einzelnen Helm hinaus. Für die Ukrainerinnen und Ukrainer geht es in erster Linie um das Recht, öffentlich der Gefallenen zu gedenken und die Erzählung über die Aggression, die das Leben von Landsleuten gekostet hat, aufrechtzuerhalten. Für den internationalen Sport geht es um die Grenzen von Politik und Erinnerung im sportlichen Umfeld.
Die CAS-Entscheidung bestätigt die Autorität der Richtlinien des IOC und signalisiert: Wer Aufmerksamkeit auf eine Tragödie ziehen will, kann das tun — aber nicht während des unmittelbaren Wettkampfs. Das stellt das NOK der Ukraine, zivilgesellschaftliche Organisationen und internationale Partner vor die Aufgabe, eine klarere Trennung zwischen dem Recht auf Erinnerung und den Wettkampfregeln zu erreichen, damit sich solche Konflikte nicht wiederholen.
Zusammenfassung
Die Entscheidung des CAS wahrt das Gleichgewicht zwischen Freiheit der Selbstäußerung und der Regulierung des „Wettkampfareals“, nimmt dem Vorfall aber nicht seine politische Bedeutung. Nun bleibt die Frage, ob ukrainische Institutionen den symbolischen Widerstand in eine dauerhafte Praxis des Gedenkens außerhalb des Wettkampfs, aber nicht ohne Lautstärke, verwandeln können.
„Das Gericht hörte die Argumente an und prüfte die Leitlinien zur Äußerung von Ansichten durch Athleten... die Beschränkungen seien angemessen und verhältnismäßig, angesichts anderer Möglichkeiten, Aufmerksamkeit zu erregen“
— CAS-Entscheidung