Richterin aus Berdjansk verriet Asow-Kämpfer – und erhielt 15 Jahre Haft

Nach der Besetzung der Stadt übermittelte eine Frau den Besatzungstruppen Daten über die Verteidiger. Das Gericht qualifizierte dies als Landesverrat.

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Засуджена (Фото: ОГП)

Eine ehemalige Richterin aus Berdjansk wurde zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie russischen Besatzern Informationen über Soldaten des Regiments „Asow" weitergegeben hatte. Das Urteil ist nach der Überprüfung durch ukrainische Gerichte rechtskräftig.

Nachdem Berdjansk im Februar 2022 unter russische Kontrolle geriet, evakuierte sich die Frau nicht und begann mit der Besatzungsverwaltung zusammenzuarbeiten. Die Ermittlungen ergaben, dass sie Daten über konkrete Kämpfer weitergab: Informationen, die unter Besatzungsbedingungen direkt deren Leben und die Sicherheit ihrer Familien gefährdeten.

Das Gericht qualifizierte ihre Handlungen als Hochverrat – einen der schwersten Artikel des ukrainischen Strafgesetzbuches. Die Strafandrohung sieht 12 bis 15 Jahre vor, und das Gericht verhängte die Höchststrafe.

Dieser Fall ist nicht isoliert. Seit Beginn der vollflächigen Invasion haben ukrainische Strafverfolgungsbehörden Tausende Ermittlungsverfahren wegen Kollaborationismus und Hochverrats eingeleitet. Unter den Verdächtigen befinden sich Beamte, Strafverfolgungsbeamte und Richter. Eine Person mit juristischer Ausbildung und Zugang zu sensiblen Daten wird für den Besatzer zu einer besonders gefährlichen Informationsquelle: Sie versteht, welche Informationen operativen Wert haben.

Der Kontext ist aussagekräftig: „Asow" wurde nach der Verteidigung Mariupols zum symbolischen Ziel der russischen Propaganda. Daten über seine Kämpfer – ihre Namen, Kontakte, Wohnorte von Verwandten – hatten für die Besatzer offensichtlichen praktischen Wert.

Das Urteil fällt in den Kontext einer anhaltenden Debatte darüber, ob die Ukraine die Loyalität von Staatsbediensteten in den zeitweise besetzten Territorien vor 2022 ausreichend überprüft hat. Falls die Richterin bereits vor der Besatzung Zugang zu operativen Daten hatte, bleibt die Frage nach systematischen Lücken in der Personalsicherheit offen.

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