Was passiert ist
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Ukraine eine einheitliche Fahrkarte für alle Arten des öffentlichen Verkehrs. Dies teilte die Pressestelle des Ministeriums für die Entwicklung von Gemeinden und Territorien mit. Die Änderungen sind im Erlass des Ministeriums Nr. 1066 vom 2. Juli 2025 verankert.
„Wir haben zum ersten Mal die Anforderungen an Fahrkarten für alle Arten des öffentlichen Verkehrs – von Bussen bis zur U‑Bahn – vereinheitlicht und die Grundlage für die Einführung eines einheitlichen Smart Ticket in der Ukraine gelegt“
— Serhii Derkach, stellvertretender Minister für die Entwicklung von Gemeinden und Territorien
Was genau sich ändert
Der Erlass legt einheitliche Anforderungen fest für:
- städtische und vorstädtische Buslinien;
- zwischenstädtische und internationale Busverbindungen;
- Straßenbahnen, Oberleitungsbusse und die U‑Bahn;
Die Anforderungen gelten für Papier‑ und elektronische Fahrkarten — beide Formate gelten nun als gleichwertige und amtliche Dokumente. Die elektronische Fahrkarte muss die Fahrt bestätigen und kann über Smartphone, E‑Mail oder ein persönliches Benutzerkonto übermittelt werden.
Alle Fahrkarten müssen Schlüsselangaben enthalten: Fahrtpreis (einschließlich Informationen zu Ermäßigungen, Mehrwertsteuer und Gebühren), Registrierungsnummer (Serien‑, Fiskalnummer oder eindeutiger Identifikator), Datum und Uhrzeit oder Gültigkeitszeitraum, Angaben zum Beförderer (Name, код ЄДРПОУ/РНОКПП, Kontaktdaten), Informationen zur Versicherungspolice und gegebenenfalls ein QR‑Code auf der Vorderseite.
Spezielle Anforderungen:
- für zwischenstädtische Verbindungen — vollständige Informationen zu Umstiegen und Wartezeiten zwischen den Fahrten;
- für internationale Beförderungen — Personalisierung des Tickets gemäß Reisepass und Verbot der Weitergabe des Tickets an eine andere Person;
- für Vorortverkehre — Ausstellung eines Gepäckscheins bei der Beförderung von Gepäck.
Kontext und Folgen
Das ist keine kosmetische Änderung. Die Vereinheitlichung schafft die rechtliche und technische Grundlage für die Interoperabilität elektronischer Systeme zur Fahrgeldzahlung (АСООП), was wichtig ist für die Bedienung von anspruchsberechtigten Gruppen und die zentrale Erfassung. Im Dezember hat die Regierung außerdem einen Beschluss zur Einführung eines elektronischen Registers für den Elektroverkehr ab 2027 gebilligt – ein Schritt, der die neuen Anforderungen an Fahrkarten ergänzen soll.
Praktische Effekte: mehr Transparenz in der Abrechnung, weniger Möglichkeiten für Missbrauch, genauere Statistik der Fahrgastströme und erleichterte Kontrolle. Für Fahrgäste bedeutet das stärkeren Rechtsschutz: das Ticket wird zu einem amtlichen Dokument und nicht nur zu einem Eintrag über eine Abbuchung bei der Bank.
Risiken und Fragen der Umsetzung
Die technische Norm ist das eine, die Umsetzung das andere. Es bedarf einer Abstimmung zwischen den Betreibern, Investitionen in Ausrüstung, der Anpassung lokaler Beförderer und der Schulung des Personals. Zudem stellt sich die Frage des Schutzes personenbezogener Daten bei der Personalisierung von Tickets für internationale und einige inländische Verbindungen.
Wie es weitergeht
Jetzt gilt es, die Norm in praktischen Nutzen zu verwandeln. Die lokalen Behörden, Betreiber von Ticketsystemen und Beförderer müssen technische Lösungen und einen Zeitplan für die Einführung abstimmen. Bis 2027, mit dem Start des Registers für den Elektroverkehr, könnte dieser Mechanismus Teil einer größeren digitalen Verkehrsplattform werden.
Wie wird sich Ihre Fahrt praktisch ändern? In den nächsten Jahren ist mit transparenteren Tarifen, der Möglichkeit, ein elektronisches Ticket als Dokument zu besitzen, und mit benutzerfreundlicheren Services für Anspruchsberechtigte zu rechnen. Die Frage der Wirksamkeit entscheidet sich in den Details — hier wird sich zeigen, ob die neue Regelung den Bürgern und der Wirtschaft zugutekommt.