Ein Unternehmer erfand einen Namen, beauftragte einen Logotyp-Designer, ließ die Verpackung drucken und reichte einen Antrag zur Registrierung einer Marke ein – und erhielt nach einigen Monaten eine Ablehnung. Der Grund liegt nicht darin, dass jemand bereits einen identischen Namen registriert hat, sondern darin, dass es eine ähnliche Marke gibt, die der Verbraucher mit seiner verwechseln könnte. Dies ist einer der häufigsten Fehler von kleinen und mittleren Unternehmen in der Ukraine, sagt Alina Parkhuta, Juristin für Geistiges Eigentum bei „LODJIK".
Die Überprüfung „ob es den gleichen Namen gibt" – ist nicht ausreichend
Viele Geschäftsinhaber suchen vor der Registrierung einer Marke im Register nur nach einer vollständigen Übereinstimmung mit ihrem Namen. Wenn es keine Übereinstimmung gibt – denken sie, dass der Weg frei ist. Aber das Gesetz verbietet nicht nur identische, sondern auch ähnliche Zeichen zu registrieren, wenn ein Risiko besteht, dass der Verbraucher diese verwechselt oder denkt, dass die Waren von einem Hersteller stammen.
Nach Aussage von Parkhuta werden drei Arten von Ähnlichkeit bewertet: lautliche (Aussprache), grafische (Schreibweise) und semantische (Bedeutung). Darüber hinaus werden bei kombinierten Zeichen – mit Logo, Schrift, Farbe – sowohl die Gesamtkomposition als auch einzelne Elemente analysiert.
Warum es keine Formel „70% Ähnlichkeit – Ablehnung" gibt
Das Unangenehmste für ein Unternehmen, das die Risiken im Voraus kalkulieren möchte: Es gibt keine klare numerische Ähnlichkeitsskala. Es gibt kein Gesetz, das sagt, dass 80% Übereinstimmung von Buchstaben – das ist eine Ablehnung, und 60% – kann man registrieren.
Marken können sich in einzelnen Elementen unterscheiden, gleichzeitig aber beim Verbraucher den Eindruck einer gemeinsamen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen erwecken. Genau deshalb sollte das Risiko nicht nur nach dem Prinzip „ähnlich oder nicht ähnlich" bewertet werden, sondern unter Berücksichtigung der allgemeinen Wahrnehmung der Zeichen und des Charakters der Waren und Dienstleistungen
Die Schlüsselfrage ist nicht die formale Ähnlichkeit, sondern die Verwechslungswahrscheinlichkeit: Wird der Käufer denken, dass dies derselbe Hersteller ist, ein verbundenes Unternehmen oder eine neue Produktlinie einer bekannten Marke.
„LODJIK" und „LODJIKA" – ein anschauliches Beispiel
Die Juristin führt einen aussagekräftigen Fall an: die Marke „LODJIK" ist für Kosmetika registriert, und ein anderes Unternehmen reicht einen Antrag für „LODJIKA" für dieselben Waren ein. Die Wörter sind nicht identisch, klingen aber und werden so ähnlich wahrgenommen, dass der Verbraucher denken könnte, dass dies eine neue Produktlinie derselben Marke ist. Formal – unterschiedliche Namen, im Grunde – ein Konflikt.
Was bedeutet das praktisch für diejenigen, die gerade eine Marke starten
Die vorläufige Suche vor der Einreichung des Antrags sollte nicht nur die Suche nach identischen Namen umfassen, sondern:
- Analyse der lautlichen, grafischen und semantischen Ähnlichkeit mit bereits registrierten Marken;
- Überprüfung kombinierter Zeichen und deren Schlüsselelemente separat;
- Analyse von Waren und Dienstleistungen, für die ähnliche Zeichen registriert sind – der Konflikt ist relevant gerade im verwandten Bereich;
- Bewertung der Wahrscheinlichkeit, dass der Verbraucher die neue Marke mit einer fremden assoziiert.
Der Unterschied in den Kosten eines Fehlers ist erheblich. Das Erkennen eines potenziellen Konflikts in der Phase der Namenswahl kostet eine Rechtsberatung. Es in der Phase zu entdecken, nachdem bereits Geld für Website, Verpackung, Werbekampagne und Marktplatz-Eintrag ausgegeben wurde – das ist bereits eine Umbenennung des Unternehmens von Grund auf.
Die Frage, die man sich vor dem Start einer Marke in der Ukraine stellen sollte: Haben Sie das Register auf Ähnlichkeit überprüft oder nur auf genaue Übereinstimmung?