Kurz: Was beschlossen wurde
Das Ministerkabinett hat am 26. Dezember die verpflichtende Einführung des elektronischen Systems für den Handel mit alkoholischen Getränken, Tabakerzeugnissen und Liquids für E‑Zigaretten offiziell vom 1. Januar 2026 auf den 1. November 2026 verschoben. Die Testphase der Software wurde bis zum 11. Oktober 2026 verlängert, und die Übergangsfrist ermöglicht es der Wirtschaft, bis zum vollständigen Start des Systems weiterhin papiergebundene Verbrauchssteuermarken zu verwenden.
"Diese Entscheidung verschafft Wirtschaft und Staat zusätzliche Zeit für einen reibungslosen Übergang zu neuen digitalen Verwaltungsinstrumenten"
— Finanzministerium
Warum das wichtig ist
Die Entscheidung verbindet zwei Prioritäten: einerseits das Bedürfnis des Staates, konstante Einnahmen aus der Verbrauchssteuer zu sichern, andererseits die Vermeidung operativer Risiken für legale Unternehmen, die bei einer übereilten Einführung der neuen Plattform entstehen könnten. Im September 2025 hatte die European Business Association um eine Verschiebung gebeten, damit Unternehmen Prozesse und Geräte testen können.
Was ändert sich für Unternehmen
Konkret bedeutet das mehrere Dinge für Hersteller, Importeure und den Einzelhandel:
- vom 1. Januar 2026 bis zum Zeitpunkt des vollständigen Starts kann die Wirtschaft weiterhin papiergebundene Akzisemarken bestellen und verwenden;
- die Frist für die Rückgabe papiergebundener Marken an den Verkäufer wurde auf den 1. Mai 2027 verschoben — das schafft einen zeitlichen Puffer für Inventur- und Logistikverfahren;
- die Testphase bis zum 11. Oktober 2026 bietet die Chance, technische Fehler vor der flächendeckenden Einführung zu beheben.
Technischer Aspekt, den man wissen sollte
Die aktualisierte Verordnung lockert die Anforderungen an das grafische Element der Kennzeichnung: Der DataMatrix-Code kann nun dem Grad B nach dem Standard ISO/IEC 29158 entsprechen, statt zuvor der Forderung nach Grad 2 nach ISO/IEC 15415 zu genügen. Das erweitert die Druckoptionen und reduziert das Risiko von Geräteausfällen und Kompatibilitätsproblemen, was insbesondere für ukrainische Druckereien und Verpackungshersteller wichtig ist.
Risiken und Nutzen für den Staatshaushalt
Die Verschiebung verschiebt teilweise die vollständige Kontrolle über den Umlauf der verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die das elektronische System ermöglicht, verringert aber zugleich die Wahrscheinlichkeit von Unterbrechungen in der Lieferkette und einem Rückgang legaler Einnahmen. Das Finanzministerium erklärt, die Änderungen würden erlauben, die technischen Einstellungen abzuschließen, ohne operationelle Risiken für den legalen Geschäftsbetrieb zu erzeugen.
Was als Nächstes kommt — kurzer Ausblick
Dieser Schritt verschafft Zeit für technische Nacharbeiten und die Anpassung des Marktes. Gleichzeitig sind die Zeitgrenzen klar: Testphase bis zum 11. Oktober 2026, Start am 1. November 2026, und die Rückgabe papiergebundener Marken bis Mai 2027. Ob wiederholte Verschiebungen vermieden werden können, hängt davon ab, wie die Tests verlaufen und wie transparent die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft gestaltet wird.
Kontrollfragen: Wird das Finanzministerium die Testergebnisse und den Kommunikationsplan gegenüber den Steuerzahlern veröffentlichen; wird es Unterstützung für kleine Hersteller bei der Anpassung der Ausrüstung geben — auf diese Antworten wartet der Markt.
Kontext: Das Gesetz über den vollständigen Übergang von Papiermarken wurde 2023 verabschiedet — die Verschiebung zeigt den Wunsch, die Digitalisierung mit Garantien für stabile Einnahmen und einer funktionierenden Infrastruktur zu verbinden.