Der EU-Rat hat für die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Ukrainer bis zum 4. März 2028 gestimmt. Der Schutz umfasst das Recht auf Aufenthalt, Beschäftigung, medizinische und soziale Hilfe sowie den Zugang von Kindern zu Bildung. Derzeit nutzen 4,38 Millionen Menschen diesen Status — am meisten in Deutschland (1,27 Millionen), Polen (961.000) und Tschechien (380.000).
Neue Regel: Wer nicht legal ausgereist ist, erhält keinen Status
Die Beschränkung, die zunächst als „Verweigerung für Wehrpflichtige" beschrieben wurde, ist genauer: Der Schutz wird nicht gewährt an diejenigen, die die Rechtmäßigkeit ihrer Ausreise aus der Ukraine nicht nachweisen können. Als Nachweis dienen ein Reisepass mit Stempel der legalen Grenzüberschreitung, ein elektronisches oder Papierdokument über Aufschub, Entlassung vom Dienst oder andere rechtmäßige Gründe.
Die Beschränkung gilt für alle Wehrpflichtigen unabhängig vom Geschlecht — nicht nur für Männer. Und tritt in Kraft nicht im März 2027, wenn der neue Schutz beginnt, sondern am nächsten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung im Amtsblatt der EU.
„Unser Vorschlag sieht vor, dass vorübergehender Schutz nicht an neu angekommene Personen gewährt werden sollte, denen es nicht gestattet ist, die Ukraine zu verlassen, weil sie gemäß ukrainischem Recht Militärverpflichtungen haben"
Europäische Kommission
Was die Entscheidung nicht bewirkt
- Entzieht nicht den Status denjenigen, die bereits vorübergehenden Schutz haben — auch wenn sie wehrpflichtig sind.
- Löst keine zwangsweisen Abschiebungen aus.
- Schließt nicht das Asylverfahren — aber wie inoffiziell in der Europäischen Kommission angegeben, sind die Chancen, den Status eines Flüchtlings nur auf Grundlage von Wehrdienstverweigerung zu erhalten, gering.
Kontext: Warum gerade jetzt und wessen Bitte
Der EU-Migrationskommissar Magnus Brunner erklärte die Entscheidung mit dem Gleichgewicht zwischen Europas humanitären Verpflichtungen und Ukraines Verteidigungsbedarf. Bezeichnenderweise hat sich Kiew selbst an Brüssel gewandt mit der Bitte, diese Beschränkung einzuführen — die EU reagierte auf die Anfrage, anstatt eigenständig zu handeln.
Parallel kündigte die Europäische Kommission ein Pilotprogramm „Freiwillige Rückkehr und Wiederaufbau" an — für diejenigen, die sich freiwillig zur Rückkehr entschließen, sind praktische Unterstützung bei Wohnung und Beschäftigung vorgesehen.
Die Richtlinie über vorübergehenden Schutz wurde zum ersten Mal am 4. März 2022 aktiviert — durch einstimmigen Beschluss des EU-Rates. Juristen gingen damals davon aus, dass der Mechanismus nur zwei Verlängerungen zulässt, also im März 2025 endet. Die Europäische Kommission wählte eine breitere Auslegung — und verlängert ihn nun zum dritten Mal.
Die offene Frage bleibt: Wird die Ukraine in der Lage sein, schnell und transparent Dokumente über die legale Ausreise auszustellen — und wenn nicht, wie viele Menschen werden sich in einer rechtlichen Grauzone zwischen Verweigerung des vorübergehenden Schutzes und minimalen Chancen auf Flüchtlingsstatus wiederfinden?