Agent, dem acht Jahre für zwei Morde gegeben wurden: Der Film "Slava" rekonstruiert den Prozess, der den KGB verurteilte – aber nicht seine Anführer ins Gefängnis brachte

Regisseur Denis Sobolew hat einen Spielfilm in Spielfilmlänge über einen Gerichtsverfahren von 1962 abgeschlossen, in dem der Mörder von Stepan Bandera eine geringere Strafe erhielt als in den meisten modernen Strafverfahren — weil das Gericht Moskau als den eigentlichen Täter anerkannte.

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Die Nationale Filmbehörde der Ukraine teilte mit, dass die Arbeiten am Spielfilm „Slava" unter der Regie von Denis Soboliew abgeschlossen sind. Das kreative Team hat bereits ein offizielles Plakat präsentiert. Das genaue Veröffentlichungsdatum im Kino wurde noch nicht bekannt gegeben – das Team kündigte einen „Countdown" an.

Was genau rekonstruiert der Film

Die Handlung spielt sich 1962 in der deutschen Stadt Karlsruhe ab. Auf der Anklagebank sitzt der KGB-Agent Bogdan Stashynsky, ein Sohn der Region Lwiw, der von sowjetischen Geheimdiensten in jungen Jahren nach einer zufälligen Verhaftung angeworben wurde: die Wahl war damals einfach – Gefängnis oder Zusammenarbeit.

Bis 1959 hatte er zwei Menschen getötet. 1957 – den Publizisten und OUN-Aktivisten Lew Rebez in München, 1959 – den OUN-Führer Stepan Bandera am selben Ort. In beiden Fällen nutzte er eine spezielle KGB-Waffe: einen Metallzylinder, gefüllt mit Zyanidgas, das dem Opfer ins Gesicht gesprüht wurde und einen Herzinfarkt vortäuschte – ohne sichtbare Spuren von Gewalt. Das Gerät wurde speziell dafür entwickelt, den Mord wie einen natürlichen Tod aussehen zu lassen.

„Diese dramatische Geschichte ist ein Spiegel unserer heutigen Zeit: Die Welt ändert sich, aber der Feind und seine zynischen Methoden bleiben unverändert."

— Kreatives Team des Films „Slava"

Das Schema, das das Gericht aufdeckte

Stashynsky handelte auf direkten Befehl des damaligen KGB-Chefs Alexander Schelepín. Nach der „erfolgreichen" Ausführung der Aufträge wurde er in der UdSSR mit dem Orden des Roten Banners ausgezeichnet. Die Wahrheit kam erst 1961 ans Licht: Nach dem Tod seines neugeborenen Kindes erhielt Stashynsky die Erlaubnis, nach Ostberlin zu fahren – und drei Stunden vor Beginn des Baus der Berliner Mauer floh er mit seiner Frau in den Westen, wo er sich der Polizei stellte und zwei Morde gestand.

Bei dem Prozess in Karlsruhe traf das Gericht am 16. Oktober 1962 einen bahnbrechenden Beschluss: Der eigentliche Verbrecher ist nicht der Ausführende, sondern der Staat, der den Befehl erteilte. Stashynsky erhielt nur 8 Jahre Haft – und das für einen doppelten Mord. Der im Gerichtssaal anwesende OUN-Aktivist Jaroslav Stetsko beschuldigte persönlich Nikita Chruschtschow und forderte, die Angelegenheit vor ein internationales Tribunal zu bringen. Das geschah nicht.

Parallel zum Film „Slava" schloss die Nationale Filmbehörde Ende 2024 einen weiteren Vertrag über Stashynsky: Das Filmunternehmen „Hansafilm" erhielt fast 24 Millionen Hrywnja für ein separates Projekt – „Warum ich Bandera tötete" des Regisseurs Taras Rybalchenko. Beide Filme behandeln dieselben Ereignisse, aber aus verschiedenen Blickwinkeln.

Warum dies nicht einfach „historisches Kino" ist

Das Schema, das der KGB 1957–1959 anwandte – eine Waffe ohne Spuren, eine Legende über einen natürlichen Tod, ein Ausführender mit untadeliger Dokumentation – blieb der Standard sowjetischer und postsowjetischer Spezialoperationen. Die Fälle Skripal, Litwinenko, Gonggadse passen in dieselbe Logik: Der Staat befiehlt, der Ausführende trägt minimale Verantwortung, die Auftraggeber bleiben außerhalb der Reichweite des Gerichts.

  • Stashynsky tötete Bandera mit giftigem Zyanidgas – der Tod sah wie ein Herzinfarkt aus
  • Das Gericht verurteilte die UdSSR als Organisatoren, aber kein sowjetischer Beamter trug persönliche Verantwortung
  • Stashynsky wurde lange vor Ende seiner Strafe entlassen – sein weiteres Schicksal bleibt bis heute unbekannt
  • Der Präzedenzfall von 1962 – der erste Fall in der Weltpraxis, in dem ein Gericht den Staat formal als Auftraggeber eines politischen Mordes anerkannte

Die Frage, die der Film „Slava" durch seine bloße Existenz im Jahr 2025 aufwirft: Kann Spielfilm das tun, was das Internationale Tribunal 1962 nicht tat – die institutionelle Verantwortung des Mordes begehenden Staates so dokumentieren, dass es im kulturellen Gedächtnis bleibt, statt in Archivakten? Die Antwort hängt davon ab, ob der Film auf den internationalen Markt kommt – und ob er dort ein Publikum jenseits der ukrainischen Diaspora findet.

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