Etwa 4,4 Millionen Menschen in der Europäischen Union erhalten ein weiteres Jahr rechtlicher Sicherheit: Die Europäische Kommission schlug am 26. Juni vor, den vorübergehenden Schutz für Ukrainer bis zum 4. März 2028 zu verlängern. Für die übergroße Mehrheit ändert sich nichts – aber der Vorschlag enthält einen Präzedenzfall, den es zuvor nicht gab.
Was genau schlägt Brüssel vor
Die nach dem Beginn der vollständigen Invasion eingeführte Richtlinie über vorübergehenden Schutz garantiert Ukrainern das Recht auf Aufenthaltserlaubnis, Arbeit, medizinische Versorgung und Bildung in EU-Ländern, ohne ein standardmäßiges Asylverfahren zu durchlaufen. Die derzeitige Gültigkeitsdauer sollte im März 2027 enden.
„Da der Krieg andauert, muss auch unsere Unterstützung fortgesetzt werden. Deshalb schlagen wir vor, den vorübergehenden Schutz bis zum 4. März 2028 zu verlängern."
Magnus Brunner, EU-Kommissar für Inneres und Migration
Brunner erklärte gleichzeitig, dass der Vorschlag „die sich entwickelnden Verteidigungsanforderungen der Ukraine berücksichtigt". Der konkrete Mechanismus: Neu angekommenen Personen wird vorübergehender Schutz nicht gewährt, wenn ukrainische Behörden ihnen die Ausreise aufgrund von Militärpflichten nicht gestattet haben. Dies betrifft vor allem Männer zwischen 23 und 60 Jahren – jene, denen das ukrainische Gesetz direkt das Verlassen des Landes verbietet.
Wer fällt unter die Ausnahme – und wer nicht
Ein wichtiges Detail, das leicht übersehen werden kann: die Beschränkung ist nicht rückwirkend. Diejenigen, die bereits vorübergehenden Schutz in der EU haben – unabhängig von Geschlecht und Alter – erhalten ihn weiterhin ohne neue Bedingungen. Das neue Kriterium bezieht sich ausschließlich auf diejenigen, die einen Antrag nach Inkrafttreten der Entscheidung stellen.
Nach Angaben von Eurostat machten erwachsene Männer im April 2026 26,7% aller geschützten Personen aus – das sind etwa 1,17 Millionen Menschen. Wie viele von ihnen wehrpflichtig sind und wie viele illegal eingereist sind, erfasst die offizielle Statistik nicht.
Verschiedene Mitgliedstaaten wenden bereits unterschiedliche Ansätze an: Belgien beispielsweise verlangt von Antragstellern, nachzuweisen, dass sie die ukrainische Grenze legal überquert haben – was faktisch jene ausschließt, die unter Umgehung des Verbots eingereist sind.
Präzedenzfall: Schutz an die Normen des Herkunftslandes gebunden
Aus rechtlicher Sicht macht der neue Vorschlag das Schutzrecht in der EU abhängig von der Inlandsgesetzgebung des Herkunftslandes – was für das europäische Migrationsrecht untypisch ist. Bisher blieb der Standard einfach: Eine Person flieht vor einem bewaffneten Konflikt – sie erhält Schutz. Nun kommt eine Bedingung hinzu: Durfte dich dein eigener Staat gehen lassen.
Radio Free Europe/Radio Liberty berichtete zuvor, dass die Mitgliedstaaten planten, die Entscheidung im Juli und spätestens im September zu verabschieden. Nach Genehmigung durch den Rat der EU und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union werden die neuen Regeln gelten – und Wehrpflichtige können bereits in wenigen Wochen abgelehnt werden.
Sollte der Rat der EU den Vorschlag in seiner jetzigen Form genehmigen – ohne zusätzliche Garantien für diejenigen, die vor Inkrafttreten der neuen Regeln eingereist sind, aber ihren Status noch nicht formalisiert haben – könnten sich einige Menschen in einer rechtlichen Grauzone wiederfinden: weder durch die Richtlinie noch durch das standardmäßige Asylverfahren geschützt.