Riesenrad in Podil nach Eingreifen der Staatsanwaltschaft geschlossen — Stadt bietet anderen Standort an

Die Staatsanwaltschaft hat die Nutzung der Attraktion verboten: Zwischen technischen Gutachten und strafrechtlichen Verdachtsmomenten stehen Fragen der Sicherheit, der Verantwortung und des künftigen Standorts für das beliebte Objekt.

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Kurz

Die Attraktion «Riesenrad» in Podil wurde auf Anordnung der Kiewer Stadtstaatsanwaltschaft geschlossen. Der Eigentümer muss die Konstruktion eigenständig demontieren; in der Stadtverwaltung heißt es derweil, es gebe Verhandlungen über die Aufstellung des Rades an einem anderen Ort der Hauptstadt.

Gründe und Chronologie

Das Departement für territoriale Kontrolle Kiews hat wiederholt Anordnungen zur Demontage der Attraktion erlassen; die letzte Anordnung datiert vom 22. Dezember. Die Inspektion für Stadtverschönerung stellte den Eigentümern außerdem ein Verwaltungsprotokoll aus.

„Bei der Untersuchung haben die Fachleute alle Baugruppen, Mechanismen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen sowie den Zustand der Metallkonstruktion, bolz- und schweißtechnische Verbindungen geprüft. Zudem wurde eine Belastungsprüfung durchgeführt, die die Attraktion bestanden hat: Zum Zeitpunkt der Untersuchung arbeiteten alle Baugruppen, Mechanismen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen einwandfrei. Nach Entlastung wurden weder Risse noch bleibende Verformungen an der Metallkonstruktion und den Schweißnähten festgestellt.“

— Kiewer Stadtverwaltung (zitiert aus dem Gutachten der ТОВ 'Міжрегіональний експертно технічний центр', 21.10.2025)

„Der Abbau derartiger Konstruktionen fällt weder in die Zuständigkeit des Departements für Landressourcen noch des Departements für territoriale Kontrolle der Stadt Kiew.“

— Mychajlo Budilov, Direktor des Departements für territoriale Kontrolle der Kiewer Stadtverwaltung (KMDA)

Im Verlauf der Woche gab es weitere wichtige Schritte: Am 26. Dezember wandte sich die Kiewer Staatsanwaltschaft mit einem Antrag auf Beschlagnahme und ein Betriebsverbot des „Riesenrads“ an das Gericht wegen des unzureichenden Zustands der Attraktion. Am selben Tag wurden die Direktorin des Departements für Landressourcen, Valentyna Pelych, und der Direktor des Departements für territoriale Kontrolle, Mychajlo Budilov, wegen Amtsnachlässigkeit verdächtigt.

Analyse: warum das wichtig ist

Zwischen dem technischen Gutachten eines privaten Sachverständigen und den Schritten der Staatsanwaltschaft klafft eine Lücke: Es geht nicht nur um Ingenieurwesen, sondern auch um die rechtliche Durchsetzung von Entscheidungen und politische Verantwortung. Für Anwohner und Gäste des Viertels stehen Sicherheit und klare Regeln für die Nutzung öffentlicher Räume im Vordergrund.

Tatsächlich lassen sich drei parallele Richtungen beobachten: technische Bewertung, administrative Anordnungen und strafrechtliche Kontrolle. Wenn die Befugnisse zum Abbau formal bei den zuständigen Departements fehlen, greifen die Gerichtsbarkeit und der Druck der Staatsanwaltschaft — ein typisches Szenario in Fällen mit potenziellem Risiko für den öffentlichen Raum.

Die Stadt führt Verhandlungen mit dem Eigentümer über eine mögliche Verlagerung der Attraktion. Dabei geht es nicht nur um Technik — es ist auch ein Prüfstein dafür, ob die Behörden verhandlungsfähig sind, die Bevölkerung schützen und Infrastruktur bewahren können, die dem lokalen Gewerbe Einnahmen bringt.

Wie geht es weiter

Die nächsten Schritte sind absehbar: Gerichtliche Entscheidung zum Antrag der Staatsanwaltschaft, Demontage durch den Eigentümer oder zwangsweise auf gerichtliche Anordnung sowie mögliche administrative Konsequenzen für Amtsträger. Für die Anwohner ist es wichtig, den Prozess vor Gericht und die Transparenz der Verhandlungen über einen neuen Standort aufmerksam zu verfolgen.

Fazit: Hier treffen Sicherheit, Verantwortung und öffentliches Interesse aufeinander. Ob sich technische Gutachten und administrative Anordnungen in einen klaren Aktionsplan verwandeln — und wer letztlich für Kosten und Folgen aufkommt — hängt nun vom Gericht und der Haltung des Eigentümers ab.

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