"Gelbe" Bedrohungsstufe: Wann Schüler nicht zum Unterricht gehen müssen und Lehrer das nicht bestrafen dürfen

Die Bildungsombudsmännin erklärte, dass bei "gelber" Luftalertlevel Kinder und Lehrer nicht gezwungen werden können, ihre Schutzräume zu verlassen. Die Hauptverantwortung liegt bei den Eltern – sie müssen bewerten, ob es einen sicheren Ort gibt, wo das Kind untergebracht werden kann.

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Das neue „gelbe" Luftalarmstufe, das Anfang September in Kiew eingeführt wurde, brachte den Schulen keine separaten Anweisungen mit – es funktioniert der gleiche Algorithmus wie bisher: Der Unterricht wird unterbrochen, alle gehen zum Schutzraum. Dies berichtete die Bildungsombudsfrau Nadija Leschtschyk und erklärte unter anderem, ob Kinder an so einem Tag zur Schule gehen müssen.

Die Antwort ist eindeutig: Nein. Nach Aussage von Leschtschyk können weder Schüler noch Lehrer gewaltsam aus einem sicheren Ort herausgeführt und in eine Bildungseinrichtung geschickt werden, solange die Bedrohung andauert. Aber hier entsteht ein praktisches Dilemma, das die Ombudsfrau direkt an die Eltern richtet.

Eltern müssen zusätzlich beurteilen, ob ein Lehrer anwesend ist und ob es möglich ist, das Kind im Schutzraum aufzunehmen.

Mit anderen Worten, die Entscheidung „das Kind zur Schule bringen oder nicht" bei der „gelben" Alarmstufe wird der Familie überlassen – und hängt nicht vom offiziellen Alarmstatus ab, sondern von der konkreten Logistik: ob jemand im Schutzraum ist, der das Kind aufnehmen kann, und ob der Unterricht dort fortgesetzt wird.

Was tun, wenn der Alarm auf dem Schulweg ertönt

Eine separate Frage betrifft Kinder, die gerade zum Zeitpunkt der Ankündigung der „gelben" Alarmstufe zur Schule gebracht werden. Hier empfiehlt Leschtschyk, sich an Erfahrungen aus Frontstädten zu orientieren, wo dieses Problem bereits Realität ist.

In Dnipro und Zaporizhzhia werden an Haltestellen und Orten mit großen Menschenmengen mobile Schutzräume aufgestellt – genau für solche Fälle, wenn der Alarm eine Person nicht zu Hause und nicht in der Schule, sondern auf halbem Wege ertönt. Die Ombudsfrau empfiehlt Gemeinden mit erhöhten Sicherheitsrisiken, sichere Schulwege im Voraus zu planen und die Errichtung ähnlicher Bauwerke in Betracht zu ziehen.

Formell ist die Änderung der Alarmstufen in erster Linie eine Frage der Alarmierung: Das differenzierte Signal teilt nun nicht nur über die Tatsache der Gefahr mit, sondern auch über ihre Art und Stufe. Aber für die Schule bedeutet dies eines: Ein klareres Signal hebt nicht die Notwendigkeit auf, einen Plan für den Fall zu haben, dass kein Schutzraum zu Hause, auf dem Schulweg oder im Klassenzimmer zur Verfügung steht.

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