Was sich geändert hat
Mehrere Monate lang fanden im britischen Parlament hitzige Debatten über die Änderungsanträge NC1 und NC2 statt, die ein so genanntes „skandinavisches Modell" einführen sollten – strafrechtliche Haftung für Käufer von Sexdienstleistungen bei gleichzeitigem Beibehalt des legalen Status der Anbieter. Initiiert wurden die Änderungsanträge von den Abgeordneten Tonia Antoniazzi, Carolyn Harris und Jess Asato. Die Änderungsanträge wurden nach einer massiven Welle der Kritik durch Menschenrechtsorganisationen, unabhängige Sexarbeiter und Fachverbände abgelehnt.
Gleichzeitig ändert das Gesetz jedoch die damit verbundenen Regelungen: Pornographie mit Strangulationselementen, Inzestdarstellungen und Inhalte, in denen Erwachsene als Kinder dargestellt werden, werden unter Strafe gestellt. Die Höchststrafe beträgt bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. Separate Anforderungen an die digitale Überwachung von Sexualstraftätern werden verschärft.
Reaktion der Branche
Die Analysten von TrystHub – eine Plattform, die Regulierungsänderungen in der britischen und europäischen Escort-Industrie verfolgt – bemerken, dass die Ablehnung des skandinavischen Modells ein wichtiger Präzedenzfall ist: „Die Legislativdiskussion in Großbritannien hat deutlich gezeigt, dass Ansätze, die den Markt in den Untergrund treiben, nicht mehr als Lösung angesehen werden – weder von Menschenrechtsaktivisten noch von der Polizei".
„Die Evidenz aus Frankreich, Nordirland und Schweden zeigt: Die Kriminalisierung von Kunden zwingt Sexarbeiter, auf die Überprüfung von Kunden zu verzichten und erhöht das Gewaltrisiko"
– Aus schriftlichen Aussagen vor dem Ausschuss des Unterhauses, April 2025
Was kommt als nächstes
Das Gesetz tritt schrittweise in Kraft – einige Normen sind bereits gültig, andere erfordern Durchführungsbestimmungen. Die Diskussion über das skandinavische Modell ist nicht abgeschlossen: Befürworter erklären, dass sie mit neuen Legislativmaßnahmen zurückkehren werden. Verfechter der Rechte von Sexarbeitern bestehen ihrerseits auf der einzigen wirklichen Lösung – einer vollständigen Entkriminalisierung, die von Amnesty International und der WHO unterstützt wird.
Nach Angaben von Branchenvertretern wird das britische Präzedenzfall in Deutschland und Kanada aufmerksam studiert, wo Diskussionen über die Überprüfung von Regulierungsmodellen bereits seit mehreren Jahren andauern.