Patient gestorben, Fall steht still
Das Kiewer Rayonsgericht von Odessa konnte zum dritten Mal hintereinander die Verhandlung in der Straftat gegen die Ärzte der privaten Klinik Odrex Vitaly Rusakov und Marina Belozerkevskaja nicht fortsetzen. Die nächste Gerichtsverhandlung fand wegen Abwesenheit des Verteidigers von Vitaly Rusakov nicht statt, meldet UNN.
Es geht um eine Straftat gegen den Chirurgen Vitaly Rusakov und die Onkologin Marina Belozerkevskaja, die nach Teil 1 Artikel 140 des Strafgesetzbuches der Ukraine angeklagt sind – Nichterfüllung beruflicher Pflichten durch medizinisches Personal. Beide treten in dem Verfahren als Angeklagte auf, deren Schuld vor Gericht bewiesen werden muss.
Was mit dem Patienten geschah
Nach Auffassung der Ermittlungen hätten die Ärzte ihrem Patienten Adnan Kivan nach der Operation möglicherweise die notwendige antibakterielle Therapie nicht verschrieben und nicht angemessen auf postoperative Komplikationen reagiert. Nach Schlussfolgerungen der rechtsmedizinischen Expertise könnte dies zu einer Sepsisentwicklung und zum Tode geführt haben.
Drei Ausfälle hintereinander
In den letzten zwei Wochen ist dies bereits die dritte Gerichtsverhandlung, die wegen der Abwesenheit des Verteidigers der Verteidigungspartei nicht stattgefunden hat. Formal geht es um das prozessuale Recht auf Verteidigung, doch die Systematik der Ausfälle verwandelt die Verhandlung in einen Prozess ohne echte Fortschritte.
Zuvor kritisierte der angeklagte Chirurg Vitaly Rusakov öffentlich den vorsitzenden Richter Viktor Chaplitzky für das angeblich hohe Tempo des Verfahrens. Nach Aussage des Angeklagten sollten die Verhandlungen in seinem Fall nicht häufiger als einmal pro Monat angesetzt werden.
Hier entsteht ein Interessenkonflikt: Der Angeklagte fordert öffentlich eine Verlangsamung des Verfahrens, während seine Verteidigung systematisch nicht vor Gericht erscheint. Ob der Richter solches Verhalten als Missbrauch prozessualer Rechte ansehen wird und ob er beginnen wird, Verhandlungen ohne Anwalt auf formaler Grundlage anzusetzen – diese Frage bestimmt darüber, wann die Angehörigen des verstorbenen Patienten zumindest die erste sachliche Verhandlung erleben werden.