Zwei Unternehmen beteiligten sich mit einer IP-Adresse an der Auktion – und gewannen eine 20-jährige Granit-Lizenz. Gericht hebt Geschäft auf

Das Wirtschaftsgericht Kiew erklärte eine Auktion von 2021 für ungültig, bei der zwei faktisch verbundene Teilnehmer einen Wettbewerb simulierten, um eine Sondergenehmigung für das Natalowskoje-Ölfeld zu einem reduzierten Preis zu erhalten. Dies ist Teil eines umfassenderen Problems: Das Antimonopolamt überprüfte über 50 ähnliche Auktionen.

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Затоплений гранітний кар'єр біля Наталівки (Фото: Karcist ion, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons)

Im Jahr 2021 schrieb der Staatliche Dienst für Geologie und Bodenschätze eine 20-jährige Sondergenehmigung zum Granitabbau im Natalijiwer Vorkommen im Bezirk Saporischschja aus. Das Vorkommen umfasst 20,5 Hektar mit etwa 9 Millionen Kubikmetern Granit, der sich für Schotter und Bruchstein eignet. Das Büro des Generalstaatsanwalts charakterisiert es als eines der vielversprechendsten in der Region.

Wie sah der „Wettbewerb" aus

Zwei Unternehmen nahmen an der Auktion teil: die GmbH „Mokrjanskij kamennij kar'jer Nr. 3" und die GmbH „Vektor ZM" – beide in der Region Saporischschja registriert. Gewinner war die GmbH „Mokrjanskij kamennij kar'jer Nr. 3" mit einem Endbetrag von etwa 6 Millionen Hrywnja.

Die Staatsanwälte stellten fest, dass der Wettbewerb zwischen den Teilnehmern vorgetäuscht war. Beweisstücke, die das Gericht als ausreichend befand:

  • Gemeinsame IP-Adresse – beide Unternehmen reichten ihre Gebote von einer Internetverbindung ein.
  • Gleiche Kontakttelefonnummer in den Dokumenten beider Teilnehmer.
  • Gemeinsame Gründer – die juristische Verbindung zwischen den Unternehmen wurde durch Registrierungsdaten bestätigt.
  • Finanzielle Unterstützung – ein Unternehmen stellte dem anderen Teilnehmer bereits vor der Auktion Mittel zur Verfügung.

„Die Auktion, der geschlossene Vertrag und die ausgestellte Sondergenehmigung sind illegal"

– Schlussfolgerung des Handelsgerichts der Stadt Kiew

Was geschah nach der Auktion

Im September 2025 erkannte das Antimonopol-Komitee der Ukraine die Handlungen beider Unternehmen als wettbewerbswidrige abgestimmte Handlungen an und verhängte gegen jedes Unternehmen eine Geldbuße von 68.000 Hrywnja – insgesamt 136.000 Hrywnja. Die Entscheidung des AMKU wurde zur formalen Grundlage für die Klage der Staatsanwaltschaft, die das Handelsgericht Kiew schließlich zufriedenstellend entschied.

Die Sondergenehmigung, die an die GmbH „Mokrjanskij kamennij kar'jer Nr. 3" ausgestellt wurde, wurde für ungültig erklärt. Die Ergebnisse der Auktion wurden annulliert.

Natalijiwer – keine Ausnahme

Dieser Fall ist eine Episode eines breiteren Phänomens. Stand April 2023 untersuchte das AMKU Anzeichen von Absprachen bei mehr als 50 Auktionen des Staatlichen Dienstes für Geologie und Bodenschätze. Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation „Geologie der Ukraine" konnte der Staatshaushalt durch ähnliche Verstöße dutzende Millionen Hrywnja entgehen. Das Schema ist überall ähnlich: zwei verbundene Teilnehmer mit gemeinsamer Adresse, Telefon oder Eigentümern täuschen einen Bieterkampf vor und fixieren einen Preis deutlich unter dem Marktpreis.

Wie NADRA.info berichtet, wurde die Entscheidung im Fall des Natalijiwer Vorkommens zu einem weiteren Präzedenzfall: Zuvor hatten Gerichte bereits zweimal Sondergenehmigungen für ungültig erklärt, die in ähnlichen Systemen erworben wurden.

Was folgt nun

Das Vorkommen geht rechtlich an den Staat zurück, aber die Frage einer erneuten Auktion ist offen – der Staatliche Dienst für Geologie und Bodenschätze hat bisher keine neuen Auktionen ausgeschrieben. Bemerkenswert ist, dass die Geldbuße des AMKU für die Absprache 136.000 Hrywnja bei einem Loswert von 6 Millionen ausmachte: Wenn die Sanktionen so viel kleiner als der potenzielle Gewinn aus dem Schema bleiben, wird sich dann die Risikokalkulation für zukünftige Teilnehmer ändern?

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