Am 3. Juni wählte ein Ermittlungsrichter des Obersten Antikorruptionsgerichts eine Vorsichtsmaßnahme für den tatsächlichen Eigentümer einer Reihe von Unternehmen, den das Nationale Büro für Ermittlungen (NABU) und die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (SAP) für den Organisator eines Korruptionsschemas in dem Wasserspeicherkraftwerk Taslyzka in der Region Mykolajiw halten. Das Gericht beschloss die Inhaftnahme als Vorsichtsmaßnahme mit der Alternative einer Kaution in Höhe von 30 Millionen Hrywnja.
Wie das Schema laut Ermittlungen funktioniert
Die Materialien von NABU und SAP beschreiben eine zweistufige Konstruktion. Die erste Stufe — Unterauftragnehmer. Eines der Unternehmen des Organisators führte Arbeiten zur Fertigstellung des Wasserspeicherkraftwerks auf Grundlage eines Generalunternehmervertrags seit 2003 durch. Den Ermittlungen zufolge schlossen Beamte von „Energoatom" mit ihm trotz systematischer Verzögerungen und eines offenen Insolvenzverfahrens gegen den Unterauftragnehmer mehr als 70 Zusatzvereinbarungen ab — jedes Mal den Leistungskatalog, Umfang und Termine ändernd.
Die zweite Stufe — Beschaffung von Ausrüstung. Im Rahmen einer dieser Vereinbarungen kaufte „Energoatom" einen automatisierten Steuerungssystem-Satz für das Wasserspeicherkraftwerk mit einem Gesamtwert von über 305 Millionen Hrywnja.
„Die Beschaffung erfolgte über ein kontrolliertes ausländisches Unternehmen, was es ermöglichte, den Ausrüstungspreis künstlich um fast 170 Millionen Hrywnja zu übersteigen".
— NABU
Um den überhöhten Preis zu rechtfertigen, führten Beamte von „Yuzhenergobudu" und verbundenen Unternehmen eine eigene Marktforschungsstudie durch — auf Anordnung derselben „Energoatom"-Beamten, die die Ermittlungen für vom Organisator des Schemas abhängig halten. Das Ergebnis der Studie bildete die Grundlage für die „Marktpreise" im Vertrag.
Wer unter Verdacht steht
NABU und SAP haben zwei Personen unter Verdacht gestellt: den tatsächlichen Eigentümer einer Reihe von Auftragsunternehmen (die Mykolajiw-Ausgabe Nikcenter identifiziert ihn als Matwij Jasenyzkyj, einen der reichsten Geschäftsmänner der Region Mykolajiw — NABU hat den Namen offiziell nicht bestätigt) und den ehemaligen Leiter einer Abteilung der separaten Dienststelle „Atomprojektingeniering" des Staatsunternehmens „Nationale Atomkraftwerk-Betriebsgesellschaft Energoatom". Die Handlungen beider wurden nach Art. 191 Teil 5 des Strafgesetzbuchs der Ukraine qualifiziert — Aneignung von Eigentum durch Missbrauch der Amtsstellung in besonders großem Umfang.
SAP gegen die Kautionshöhe
Die Entscheidung zur Inhaftnahme mit einer Kaution von 30 Millionen Hrywnja befriedigte die Anklage nicht. Wie NABU mitteilte, ist der Staatsanwalt der Ansicht, dass die Kautionssumme nicht ausreicht, um die Risiken zu neutralisieren, und bereitet bereits eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Ermittlungsrichters vor.
Bemerkenswert ist, dass die Ermittler die Materialien dieses Verfahrens nicht durch eine gezielte Ermittlung, sondern im Rahmen eines anderen Falls — des Strafverfahrens Nr. 52022000000000387 von 2022 — erhielten, das mit Missbräuchen in „Energoatom" in größerem Umfang verbunden ist.
Kontext: Das Objekt und das Geld
Das Wasserspeicherkraftwerk Taslyzka ist ein Manöver-Reserveobjekt kritischer Infrastruktur am Südlichen Bug in der Region Mykolajiw, Teil des Systems von „Energoatom". Im Jahr 2025 kündigte das Unternehmen eine neue Phase der Fertigstellung mit einer Erhöhung des Wasserstands des Aleksandrow-Stausees an. 170 Millionen Hrywnja — das ist die Differenz zwischen dem erklärten und laut Ermittlungen dem realen Preis eines Steuerungssystem-Satzes für die Station. Der Gesamtvertrag — 305 Millionen Hrywnja: Das bedeutet nach NABU-Berechnungen, dass über die Hälfte der Summe eine Preiserhöhung ausmachte.
Sollte die SAP die Beschwerde gewinnen und die Kaution unerreichbar bleiben — bleibt der Verdächtige bis zur Verhandlung in Haft. Sollten aber 30 Millionen Hrywnja tatsächlich hinterlegt werden, wird die Schlüsselfrage des Falls eine prozessuale: Wird es der Ermittlung gelingen, den persönlichen Einfluss des Unternehmenseigentümers auf die „Energoatom"-Beamten nachzuweisen — genau diese Verbindung ist das Kernstück der Anklage, ohne die das Schema in eine Reihe zivilrechtlicher Verträge zerfällt.