Als der Rat der EU am 12. Juni die Position zur Stärkung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) verabschiedete, konzentrierten sich die meisten Schlagzeilen auf das Wort „Erweiterung". Doch der Kern liegt in den Details: Das neue Regelwerk könnte etwa 180 Waren erfassen, die der Mechanismus bisher nicht berührte.
Von der Rohform bis zum Kühlschrank
Ab 1. Januar 2026 erhebt der CBAM im vollständigen Modus eine Gebühr für den Kohlenstoff-Fußabdruck beim Import von Roheisen, Stahl, Zement, Düngemitteln, Aluminium, Elektrizität und Wasserstoff. Doch die Europäische Kommission schlug bereits im Dezember 2025 vor, noch weiter zu gehen: Produkte einzubeziehen, die aus diesen Materialien hergestellt werden – sogenannte Downstream-Waren.
Wie die Analyse von Linklaters zeigt, würden die Liste folgende Positionen enthalten: Maschinen und Ausrüstungen, Automobilkomponenten (Motoren, Chassis), Haushaltsgeräte, Baumaschinen, bestimmte Arten von Metallschrott. Zum Beispiel: Eine Waschmaschine, die etwa 60% Stahl und 5% Aluminium enthält, würde auf die vorgeschlagene Liste kommen. Personenkraftwagen hingegen – bislang nicht.
Die Logik der Erweiterung ist eindeutig: Wenn Hersteller von Fertigprodukten in Drittländern nicht für Kohlenstoff zahlen, erhalten sie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber europäischen Herstellern, auch wenn die Rohstoffe selbst bereits vom CBAM erfasst sind. Das Risiko der „Kohlenstoffverlagerung" verschiebt sich einfach auf die nächste Ebene.
Schlupflöcher, die geschlossen werden sollen
Parallel zur Ausweitung seiner Reichweite unterstützte der Rat auch notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung von Umgehungsstrategien. Im Vorschlag der Europäischen Kommission wurde der Begriff „abusive practices" eingeführt – Handlungen, die es ermöglichen, finanzielle Verpflichtungen aus dem CBAM unter Umgehung der Vorschriften zu vermeiden. Die Kommission würde das Recht erhalten, von Importeuren zusätzliche Informationen zu verlangen und Länder zügig auf die Ausnahmenliste zu setzen oder von dort zu entfernen.
„Das neue Regelwerk wird die Anwendung des CBAM auf neue Produkte erweitern und Schlupflöcher beseitigen, die zum Umgehen des Systems genutzt werden könnten".
Pressestelle des Rates der EU, 12. Juni 2025
Was das für die Ukraine bedeutet
Die Ukraine steht bereits unter direktem Druck der ersten Welle des CBAM: Der Mechanismus erfasst etwa 15% der ukrainischen Exporte in die EU – schätzungsweise 3–4 Milliarden Dollar pro Jahr. Nach Angaben des Verbandes der Arbeitgeber der Ukraine könnte der BIP-Rückgang durch CBAM 8,7 Milliarden Dollar im Jahr 2026 betragen.
In den Jahren 2024–2025 wandte sich Kiew an die Europäische Kommission mit der Bitte um Ausnahmen oder Übergangsermäßigungen – wegen der zerstörten Energieinfrastruktur und begrenzter Möglichkeiten zur Dekarbonisierung während des Krieges. Die Antwort blieb negativ.
Sollte die Erweiterung auf 180 Downstream-Waren verabschiedet werden (geplanter Start – 1. Januar 2028), wird der Druck zunehmen: Ukrainische Hersteller von Metallkonstruktionen, Komponenten und Technik werden vor die gleiche Wahl gestellt – einen niedrigen Kohlenstoff-Fußabdruck nachzuweisen oder dafür zu zahlen.
- Aktueller CBAM (ab 2026): Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff, Elektrizität
- Vorgeschlagene Erweiterung (ab 2028): ~180 Fertigprodukte aus Stahl und Aluminium
- Maßnahmen gegen Umgehung: neue Definition von „Missbrauch", operative Befugnisse der Kommission
Die Erweiterung durchläuft noch ein Gesetzgebungsverfahren – die Position des Rates ist ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Sollte das Parlament auf einen schnelleren Start oder eine breitere Warenliste bestehen, erhalten ukrainische Metallurgen und Maschinenbauer weniger Zeit zur Anpassung, als derzeit im Zeitplan vorgesehen ist.