Ab dem 15. Mai müssen Eltern, die staatliche Leistungen erhalten, nicht mehr separate Konten für jedes Programm überwachen. Das Kabinett hat durch Verordnung alle Zahlungen auf einem einzigen Spezialkonten Dija.Karta zusammengefasst — und es ist wichtig zu verstehen, was sich genau geändert hat und was unverändert bleibt.
Was auf das einheitliche Konto fließt
Vier Programme werden jetzt zusammen überwiesen:
- Ausgleich für „Paket für das Baby" — Waren für Neugeborene oder Geldäquivalent;
- Leistung für die Betreuung eines Kindes bis zu einem Jahr — monatliche Zahlung;
- „eKitas" — Ausgleich für die Kosten eines Platzes in einem privaten Kindergarten;
- „Paket für den Schulanfänger" — einmalige Hilfe für Erstklässler.
Das Spezialkonten kann vor der Antragstellung in der App der gewählten Partnerbank eröffnet werden. Das bedeutet, dass die technische Vorbereitung die Auszahlung nicht mehr verzögert.
Die Hauptänderung, die nicht in den Schlagzeilen auftaucht
Vor der Reform hatten Mittel aus einzelnen Programmen eine Frist für die Verwendung — nicht ausgegebene Restbeträge verfallen. Jetzt, wie Ministerpräsidentin Julija Svyrydenko mitteilte, wurde die Frist aufgehoben: Das Geld bleibt auf dem Konto, bis die Familie es nutzt.
Gleichzeitig wurden die Kategorien zulässiger Ausgaben erweitert. Mittel vom Spezialkonten können durch eigene Mittel ergänzt werden — wenn ein Kauf mehr kostet als auf dem Zielguthaben verfügbar ist, bucht das System die Differenz automatisch vom persönlichen Kartenkonto ab.
„Wir vereinfachen den Mechanismus zum Erhalt von staatlicher Unterstützung für Familien mit Kindern und zukünftigen Eltern"
— Julija Svyrydenko, Ministerpräsidentin der Ukraine, Telegram, 15. Mai
Wo es Einschränkungen gibt
Das Geld bleibt zweckgebunden: Es kann nur in Kategorien ausgegeben werden, die für jedes Programm festgelegt sind — Kinderwaren, Betreuungsdienstleistungen, Schulmaterial. Eine Überweisung auf ein anderes Konto oder Abhebung in bar ist nicht möglich. Die Konsolidierung der Konten ist eine Verwaltungserleichterung und keine Erweiterung der Verwendungsfreiheit.
Der Kontext ist wichtig: Die Reform setzt eine breitere Aktualisierung fort, die noch vor dem Gesetz Nr. 4681 vom November 2025 gestartet wurde, das die Zahlungsbeträge erhöhte und vorgeburtliche Unterstützung für nicht versicherte Frauen einführte. Die Verordnung vom 15. Mai ist ein technischer, aber praktisch spürbarer Schritt in derselben Logik.
Überprüfen, ob die Mittel korrekt ausgezahlt wurden und welche Kategorien für ein bestimmtes Konto aktiviert sind, kann man über die Dija-App oder die Partnerbank — die Regierung hat kein separates Überwachungsinstrument für Leistungsempfänger geschaffen.
Wenn der Staat die Nutzungsfrist wirklich ohne versteckte Bedingungen aufgehoben hat — das ist ein seltenes Beispiel für Sozialpolitik, bei der die Änderung dem Empfänger ohne zusätzliche Anforderungen zugute kommt. Die Frage ist, ob dieser Grundsatz erhalten bleibt, wenn der Haushaltsdruck wächst: Fristen für zweckgebundene Zahlungen wurden auch früher wieder eingeführt — leise, durch Aktualisierung eines Verwaltungsakts.