Die Obolonski-Bezirksstaatsanwaltschaft Kiew hat eine Anklage gegen eine 56-jährige Kiewerin eingereicht — wegen Tierquälerei nach Art. 299 Abs. 1 des Strafgesetzbuches der Ukraine, die zum Tod eines Tieres führte. Die Strafe beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Was die Ermittlungen festgestellt haben
Nach Materialien der Kiewerin Staatsanwaltschaft hielt die Frau über längere Zeit in ihrer Wohnung im Stadtteil Obolon einen wilden Wolf, einen Fuchs und mehrere Hunde. Die Bedingungen waren kritisch: Der Wolf saß in einem engen Käfig, verschiedene Raubtiere lebten in einem geschlossenen Raum ohne tierärztliche Aufsicht und notwendige Pflege.
Parallel betrieb die Frau Konten in sozialen Netzwerken, auf denen sie Videos mit Tieren veröffentlichte. Genau diese Materialien wurden Teil der Beweisbasis — sie dokumentierten die Haltungsbedingungen.
Die Verdächtigte schuf ein gefährliches Zusammenleben verschiedener Tierarten, das zu Körperverletzungen und zum Tod des Fuchses führte.
— Kiewerin Staatsanwaltschaft
Der Wendepunkt: Wolf greift die Eigentümerin an
Im Dezember 2025 griff der Wolf die Eigentümerin an und verletzte ihren Arm und Oberschenkel. Danach wandte sich die Frau selbst an Tierschützer — das Raubtier wurde beschlagnahmt. Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden die Ermittler die Leiche des Fuchses. Die gerichtsmedizinische Untersuchung stellte Verletzungen mittlerer Schwere am Körper des Tieres fest.
Die Voruntersuchung klärte auch die Herkunft der wilden Tiere — Wolf und Fuchs sind Objekte der wilden Fauna, deren Haltung in Gefangenschaft ohne spezielle Genehmigung nach ukrainischem Tierschutzrecht verboten ist.
Rechtlicher Rahmen
Artikel 299 des Strafgesetzbuches sieht Verantwortung für Tierquälerei an Wirbeltieren vor, wenn dies zu Körperverletzungen, Verstümmelung oder zum Tod des Tieres führt. Nach Abs. 1 — Freiheitsbeschränkung von ein bis drei Jahren oder Freiheitsstrafe von zwei bis drei Jahren mit Einziehung des Tieres. Die Anklage für einen „Apartment-Zoo" ist an sich ein Präzedenzfall: Die meisten Fälle nach Art. 299 betreffen das Schlagen oder Hetzen von Tieren, nicht die Haltungsbedingungen als solche.
- Wolf und Fuchs sind wilde Raubtiere, die spezialisierte Bedingungen und tierärztliche Kontrolle erfordern
- Das Gesetz erlaubt nur vorübergehende Haltung geretteter verletzter wilder Tiere
- Posts in sozialen Netzwerken wurden Teil der Beweisbasis
- Die Frage, wie und wo die Frau die Tiere erhielt, wird noch untersucht
Das Urteil hängt davon ab, ob das Gericht die Haltungsbedingungen als vorsätzliche Tierquälerei oder als Fahrlässigkeit einstuft. Wenn die Verteidigung nachweist, dass die Frau sich der Folgen nicht bewusst war, kann die Strafe erheblich milder ausfallen. Ob dieser Fall zum Präzedenzfall für die Verfolgung von Exotentierhaltern in der Ukraine wird, hängt davon ab, wie das Gericht die Begründung des Urteils formuliert.