Juli 2025: Apple reicht Klage gegen YouTuber John Prosser und seinen Bekannten Michael Ramacciotti ein. Vorwurf: Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen. Juli 2026: Prosser antwortet endlich offiziell. Zwischen diesen Daten liegt ein verpasster Termin, ein Versäumnisurteil gegen ihn und Monate, in denen er weiterhin Videos auf YouTube hochlud, als gäbe es keinen Rechtsstreit.
Was genau behauptet Apple
Nach Apples Darstellung nutzte Ramacciotti Geolokalisierung, um die Abwesenheit des Ingenieurs Ethan Lipnik zu verfolgen, verschaffte sich Zugang zu dessen dienstlichem iPhone und zeigte Prosser ein unveröffentlichtes iOS über FaceTime. Prosser soll den Anruf mit Hilfe von Bildschirmaufnahme-Tools aufgezeichnet haben und erstellte dann Mockups basierend auf dem Gesehenen — und veröffentlichte diese auf Front Page Tech Monate vor der WWDC 2025. Die Videos offenbarten Details des neuen transparenten Designs von iOS 26, das Apple später Liquid Glass nannte.
Verteidigung: „Ich habe nur zugesehen"
In seiner offiziellen Gegenrede vor Gericht baut Prosser eine Verteidigung nach dem Prinzip einer vollständigen Bestreitung mit Verantwortungsverschiebung auf. Er bestreitet, dass Informationen, die er sich angesehen hat, ein Geschäftsgeheimnis darstellten, und bestreitet, dass er wusste, wem das iPhone gehörte. Prosser bestreitet auch seine Beteiligung an einer Verschwörung oder koordinierten Intrige mit Ramacciotti, um Apple zu schaden.
Das Schlüsselargument von Prossers Anwälten ist prozessual: Die Handlung Ramacciottis, der die iOS-19-Funktionen während des FaceTime-Anrufs zeigte, wurde nicht von Prosser provoziert, daher trägt Ramacciotti „vollständig die Verantwortung" für die angebliche Offenlegung von Apples Geschäftsgeheimnissen.
„Egal, was die Medien berichten, und egal, was in Gerichtsdokumenten steht – ich habe von Anfang an aktiv mit Apple in dieser Angelegenheit kommuniziert"
– John Prosser, in einer Erklärung für The Verge, Oktober 2025
Das Gericht sah diese Logik damals nicht ein: Prosser versäumte die festgesetzte Frist zur Beantwortung der Klage, was Apples Anwälte dazu veranlasste, einen Antrag auf Versäumnisurteil einzureichen, das das Gericht im Oktober 2025 erließ.
Ramacciotti spielt anders
Während Prosser prozessuale Schritte vermied, wählte sein Co-Beklagter die entgegengesetzte Taktik. Ramacciotti erlaubte Apple, eine gerichtsmedizinische Untersuchung eines zusätzlichen Geräts durchzuführen, erklärte sich bereit, seine Antworten auf Anfragen zu ergänzen und bot an, sich einem erneuten Verhör zu unterziehen. Apple und Ramacciotti diskutieren seit mindestens Oktober 2024 inoffiziell eine mögliche Einigung.
In seiner separaten Gegenrede vor Gericht gab Ramacciotti zu, dass er Zugang zum iPhone erhielt und Prosser einige iOS-26-Funktionen über FaceTime zeigte, bestritt aber jegliche Verschwörung. Die im Antrag angegebene Zahlung von 650 Dollar an Prosser war nach Ramacciottis Aussage nicht mit ihren Interaktionen verbunden – Prosser wiederum lehnt jede Zahlungsvereinbarung ab.
Wie Prosser zum Verfahren zurückkehrte
Im Juni 2026 wandten sich Apple und Prosser gemeinsam an das Gericht mit der Bitte, das Versäumnisurteil gegen ihn aufzuheben – unter der Bedingung, dass er bisher nicht eingereichte Dokumente vorlegt. Der Richter gab dem Antrag statt: Das Versäumnisurteil wurde aufgehoben, und Prosser erhielt zehn Tage Zeit, um eine formelle Gegenrede auf Apples Klage einzureichen.
Die am 2. Juli 2026 eingereichte offizielle Gegenrede ist damit Prossers erster echte prozessuale Schritt fast ein Jahr, nachdem die Klage eingereicht wurde. Prosser bestreitet, dass er vertrauliche Apple-Informationen in dieser Angelegenheit besaß, die nicht bereits gegenüber dem Unternehmen offengelegt worden wären.
Warum dies mehr ist als ein Streit zwischen zwei Personen
Prossers Fall ist ein erster großer Präzedenzfall, in dem Apple direkt gegen einen öffentlichen Kommentator klagt, nicht nur gegen einen Insider. Apple greift selten zu Klagen, bevorzugt stattdessen Abmahnschreiben und stille Vergleiche – aber eine Serie von iOS-Leaks veranlasste das Unternehmen, seine Geheimnisse aggressiver zu schützen.
Die konkrete Frage, die das Ergebnis des Falls klären wird: Ist das Ansehen eines fremden Bildschirms über FaceTime eine ausreichende Grundlage für Haftung wegen Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen – wenn der Zuschauer behauptet, nicht von der Vertraulichkeit des Gesehenen gewusst zu haben. Wenn das Gericht „ja" antwortet, wird die Grenze zwischen Technologiejournalismus und Industriespionage erheblich enger.