Am 12. Juni 2026 unterzeichnete das Kabinett die Verordnung Nr. 768, die bereits am 15. Juni in Kraft trat. Formal handelt es sich um Änderungen bei der Berechnung der Geldleistungen. Tatsächlich ist es ein Versuch, die Logik „mobilisiert bis zum Ende des Krieges" durch die Logik eines befristeten Vertrags mit klarem Ausstieg zu ersetzen.
Drei Verträge – drei Risiken
Das Verteidigungsministerium führte drei Arten von Verträgen ein. Der kürzeste und gefährlichste ist der Infanterie-Stoßtrupp-Vertrag: 10 Monate für aktive Militärangehörige, 14 Monate für Zivilisten. Kampf- und Basisverträge – bis zu 24 Monate je nach Position. Allgemeine Regel: Alle können Verträge für einen Zeitraum von 6 bis 24 Monaten abschließen.
Der Unterschied liegt nicht nur in der Dauer, sondern auch in der Formel für die Freistellung nach dem Dienst. Für den Infanterie-Stoßtrupp-Vertrag gilt ein Koeffizient: jeder Monat an der Front wird mit drei multipliziert – das heißt, drei Monate Ruhe für jeweils 30 Tage Kampfeinsatz. Für 24-Monats-Verträge gilt das Verhältnis eins zu eins.
Wer zahlt wie viel
Die grundlegende Geldleistung bleibt bei 20.000 Griwna pro Monat. Zuschläge machen diesen Betrag unkenntlich: an der Front erreichen die Zahlungen 460.000 Griwna pro Monat, für einen gefangenen Feind – 100.000 Griwna. Separat – Zulagen für einen „Motivationsvertrag" bis zu 170.000 Griwna, die in den Schlagzeilen erscheinen, sind nur ein Element des Systems, keine Gesamtobergrenze.
Militärangehörige, die Logistik und Versorgung von Einheiten ohne weitere Zuschläge sicherstellen, erhalten mindestens 30.000 Griwna. Ausbilder – zusätzlich von 15.000 bis 30.000 je nach Belastung.
Rückkehr von „Fahnenflüchtigen" und Amnestie-Programm
Parallel zu den neuen Verträgen wurde ein Programm zur freiwilligen Rückkehr derer gestartet, die ihre Einheit eigenmächtig verlassen haben – ohne Zuweisung zur Reservebattaillon und ohne strafrechtliche Verfolgung auf dieser Grundlage. Dies ist ein Signal: Der Staat versucht, Menschen mit dem Zuckerbrot zurückzugewinnen, nicht nur mit der Peitsche.
Zwei Jahre zum Testen
Das Pilotprojekt läuft bis Juni 2028.
Verordnung des Kabinetts Nr. 768 vom 12. Juni 2026
Das Wort „experimentell" ist hier keine Formalität. Wenn das System in der Rekrutierung keine Ergebnisse bringt, kann die Regierung es noch vor Ablauf des Kriegsrechts einstellen oder umschreiben. Das Verteidigungsministerium eröffnete für Beratungen eine Hotline 1519.
Die Schlüsselfrage liegt nicht in den Zahlungszahlen, sondern im Mechanismus der Garantien: Sollte das Kriegsrecht im Juni 2028 verlängert werden, bleiben die jetzt unterzeichneten Verträge gültig – und wer ist verantwortlich für die Erfüllung der Verpflichtung „abgedient – entlassen"?