Das BEB eröffnete Verfahren gegen fünf Fluggesellschaften wegen eines von Gerichten bereits als illegal anerkannten Systems

Das Büro für Wirtschaftssicherheit qualifiziert Leasingzahlungen für Flugzeugmieten als Lizenzgebühren – obwohl das Steuergesetzbuch und die Gerichtspraxis den Transport explizit von dieser Definition ausschließen. Im Visier befinden sich MAU, SkyUp, „Rosa Winde" und andere Fluggesellschaften.

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Das Büro für Wirtschaftssicherheit hat Strafverfahren gegen mindestens fünf ukrainische Fluggesellschaften eingeleitet — darunter die MAU, SkyUp, „Rozy Vitriv" und die „Aviakompaniia Konstanta". Alle mieten Luftfahrzeuge von Gebietsfremden und zahlen standardisierte Leasingraten. Das BES beharrt darauf: Diese Zahlungen hätten als Lizenzgebühren klassifiziert werden müssen, und daher waren die Unternehmen verpflichtet, Steuern darauf in der Ukraine einzubehalten.

Worum geht es bei der Beschwerde

Lizenzgebühren sind Zahlungen für die Nutzung eines Objekts des geistigen Eigentums: ein Patent, eine Marke, Software, Know-how. Leasing ist die Nutzung eines materiellen Vermögenswerts. Ein Flugzeug ist kein Patent.

Trotzdem vermerkte die Ermittlungsabteilung des BES in den Unterlagen des Verfahrens gegen die frühere Führung der MAU direkt, dass Luftfahrzeuge geistiges Eigentum sind. Im Fall der „Aviakompaniia Konstanta" geht die Ermittlungsversion davon aus, dass das Unternehmen in Absprache mit einem Gebietsfremden aus den VAE im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. März 2025 unrechtmäßig Artikel 8 des Übereinkommens zwischen der Ukraine und den VAE zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewandt hat — und somit keine Steuern auf die Leasingraten einbehielt.

„Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, die Rechtsprechung bei ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen"

Rostyslav Kravets, Anwalt, Partner von „Kravets and Partners", Kommentar für UNN

Woher kommt diese Logik

Grundlage für die Strafverfahren war ein Artikel des Staats-Steuerdienstes, veröffentlicht noch unter der Leitung von Tetiana Kiriienko — darin interpretierte der STSD Finanz-Leasingvorgänge mit Luftfahrzeugen als Lizenzgebührenzahlungen. Das BES übernahm diese Position und ignorierte dabei sowohl die Normen des Steuergesetzbuchs als auch bereits vorhandene Rechtsprechung.

Dagegen kommen die Gerichte konsequent zu dem gegenteiligen Schluss: Das Leasing von Transportmitteln kann nicht als Lizenzgebühr besteuert werden. Diese Praxis ist nicht vereinzelt: Sie ist etabliert und stellt einen verbindlichen Orientierungspunkt für Strafverfolgungsbehörden dar.

Umfang: nicht nur einige Unternehmen, sondern die ganze Branche

Die Luftfahrtflotte der Ukraine befindet sich fast vollständig im Ausland. Die MAU, SkyUp, „Rozy Vitriv" und andere Fluggesellschaften mieten Luftfahrzeuge über Leasingstrukturen, die hauptsächlich auf Zypern, in Irland und Großbritannien registriert sind — Jurisdiktionen, mit denen die Ukraine Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat. Diese Abkommen haben Vorrang vor nationaler Gesetzgebung.

  • Wenn Zahlungen pauschal als Lizenzgebühren neu eingestuft werden — werden die Betriebskosten der Fluggesellschaften steigen, und ausländische Leasinggeber werden Gründe haben, die Bedingungen ihrer Zusammenarbeit mit ukrainischen Partnern zu überprüfen.
  • Die internationale Praxis — von indischen bis zu niederländischen Gerichten — ist einstimmig: Die Anwesenheit eines Flugzeugs auf dem Hoheitsgebiet eines Landes schafft keine ständige Betriebsstätte des Leasinggebers und gibt dem Staat kein Besteuerungsrecht.
  • Die Doppelbesteuerung ein und derselben Zahlungen ist eine direkte Verletzung der von der Ukraine unterzeichneten Abkommen.

Was bleibt unklar

Das BES führt Verfahren ohne vorherige Feststellung einer Steuerordnungswidrigkeit — das heißt, die strafrechtliche Verfolgung wurde eingeleitet, wo es noch keinen bestätigten Tatbestand der Steuerhinterziehung gibt. Nach Aussage des Anwalts Kravets bleiben die Gründe für die Einleitung von Verfahren in diesem Format rechtlich undurchsichtig.

Wenn auch nur eines dieser Verfahren mit unveränderter Anklagefassung vor Gericht gelangt, hat das Gericht die Wahl: entweder die etablierte Praxis zu bestätigen und die Klage abzuweisen, oder einen Präzedenzfall zu schaffen, der faktisch das Besteuerungsmodell des gesamten Flugzeugleasing in der Ukraine verändern würde. Ob die Verfahren in der Vorermittlungsphase eingestellt werden, hängt davon ab, ob sich die Staatsanwaltschaft traut, die Fälle mit einem Argument vor Gericht zu bringen, das Gerichte bereits zurückgewiesen haben.

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