Özgür Özel trat in Kuşadası auf die Bühne und sagte laut, was er denkt. „Sie haben beschlossen, Anführer einer Junta zu werden“, richtete er sich an Erdoğan vor Tausenden von Menschen bei der Kundgebung „Verteidigung der Freiheit der Nation“. Am nächsten Tag leitete die Staatsanwaltschaft in Ankara ein Ermittlungsverfahren ein.
Grundlage war der Straftatbestand der „Beleidigung des Präsidenten“ – eine der am häufigsten in der türkischen Rechtsordnung gegen Regierungskritiker angewendeten Bestimmungen. Den Beginn des Verfahrens meldete der persönliche Anwalt von Recep Tayyip Erdoğan, Hüseyin Aydın, in einem Beitrag im sozialen Netzwerk X. Das heißt: Die Anzeige ging nicht über einen unabhängigen juristischen Kanal, sondern über eine Person, die unmittelbar die Interessen des Präsidenten bedient.
Der vollständige Text von Özels Rede ist auf der offiziellen Website der Republikanischen Volkspartei (CHP) veröffentlicht. Dort finden sich keine Aufrufe zu Gewalt oder Hassrede – sondern politische Kritik: Der Oppositionsführer wirft Erdoğan vor, er habe „beschlossen, mit Schande in die Geschichte einzugehen“, statt die Macht würdevoll zu übergeben. Genau das wertet die Staatsanwaltschaft als Beleidigung.
Der Kontext macht die Angelegenheit noch schwerer zu ignorieren. Im März 2025 hat die türkische Regierung Ekrem İmamoğlu – den Bürgermeister von Istanbul aus derselben CHP und den wichtigsten potenziellen Herausforderer Erdoğans bei den Präsidentschaftswahlen – verhaftet. Er wurde wegen Korruptionsvorwürfen und angeblicher Verbindungen zu terroristischen Organisationen festgenommen. Internationale Beobachter und die Opposition werteten die Festnahme als politisch motiviert. Die Universität, an der İmamoğlu seinen Abschluss gemacht hatte, entzog ihm seinen akademischen Grad – was nach türkischem Recht automatisch seine Teilnahme an der Präsidentschaftswahl unmöglich gemacht hätte.
Jetzt steht ein Ermittlungsverfahren gegen den amtierenden Parteichef an. Beide gehören derselben Partei, doch es sind zwei verschiedene Druckmittel: die strafrechtliche Verfolgung des Bürgermeisters und verfahrensrechtlicher Druck gegen den Vorsitzenden der CHP.
Das türkische Recht sieht für die „Beleidigung des Präsidenten“ bis zu vier Jahre Freiheitsstrafe vor. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Stockholm Freedom Center wurden seit Erdoğans Amtsantritt 2014 mehr als 160.000 Verfahren nach diesem Paragraphen eingeleitet. Die überwiegende Mehrheit betrifft Journalistinnen und Journalisten, Aktivistinnen und Aktivisten sowie Politikerinnen und Politiker.
Özel bleibt vorerst auf freiem Fuß und setzt seine öffentliche Tätigkeit fort. Die CHP hatte die Angelegenheit zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht offiziell kommentiert.
Die Frage, die den weiteren Verlauf bestimmen wird: Bleibt die Ermittlung im Stadium der „Anzeige“ stehen – wie das häufig bei Oppositionspolitikern geschieht, deren man keine Märtyrer machen will – oder mündet sie noch vor dem nächsten Wahlzyklus in der Türkei in eine offizielle Anklage?