Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie vor 2013 geworden sind, aber Ihr Recht nicht im staatlichen Register der dinglichen Rechte eingetragen ist, müssen Sie es über einen staatlichen Registrator, ein zentrales Dienstleistungszentrum (CNAП) oder einen Notar registrieren lassen.
Ohne Eintrag im Register bleiben Eigentümer, deren Daten nur in Papierarchiven des BTI gespeichert sind, ungeschützt: Sie können keine Entschädigung für beschädigten oder zerstörten Wohnraum über das Portal „Diia“ oder den staatlichen Registrator erhalten.
Online-Registrierung über „Diia“: benötigt werden Reisepass, Steueridentifikationsnummer (ІПН), Eigentumsnachweise, technischer Pass und Zahlungsbeleg (für die Erstregistrierung — kostenlos). Die Einreichung erfolgt über das Portal diia.gov.ua, mit Hochladen der Dokumente und Unterzeichnung mit elektronischer Signatur (КЕП). Der Dienst ist in allen Regionen verfügbar, außer in den Oblasten Donezk und Luhansk.
Offline-Registrierung: über einen Notar oder das CNAП. Benötigt werden Reisepass, ІПН und Dokumente zur Immobilie; der Spezialist kann eine Anfrage an das BTI stellen. Es wird keine Verwaltungsgebühr erhoben, wenn das Recht vor dem 1. Januar 2013 оформлено wurde.
Rechtliche Hilfe: wenden Sie sich an die Hotline der Stiftung „Recht auf Schutz“ (099, 068, 093 507 50 90, Mo-Fr 8:00–21:00) oder den Chatbot „Rechtsberater für Binnenvertriebene“ (chatbot.r2p.org.ua).
Die Registrierung von Eigentum schützt das Wohnhaus vor Betrug, vereinfacht den Erhalt staatlicher Dienstleistungen und ermöglicht die Beantragung von Entschädigungen im Rahmen des Programms „єВідновлення“. Vor dem Kauf von Wohnraum auf dem Sekundärmarkt wird empfohlen, die rechtliche Sauberkeit zu überprüfen: Daten aus dem staatlichen Register, Belastungen, Rechtsstreitigkeiten und Schulden.