Das Recht eines Anwalts auf die Berufsausübung ist nicht bedingungslos. Artikel 34 des ukrainischen Gesetzes „Über die Anwaltschaft und anwaltliche Tätigkeit" legt sieben Grundlagen für Disziplinarverstöße fest – und jede von ihnen kann zur Suspendierung oder sogar zum Entzug des Rechts auf anwaltliche Tätigkeit führen.
Was das Gesetz als Verstoß betrachtet
Die Liste ist geschlossen und konkret. Nach Angaben der Obersten Qualifikations- und Disziplinarkommission der Anwaltschaft (WKDKA) sind Disziplinarverstöße:
- Verstoß gegen Unvereinbarkeitserfordernisse – beispielsweise die Verbindung anwaltlicher Tätigkeit mit einer Tätigkeit auf einem Posten, der dies nicht gestattet.
- Verstoß gegen den Eid des ukrainischen Anwalts – eine der weitesten Formulierungen, die jedes Verhalten umfasst, das mit der Ehre und Würde des Berufsstandes unvereinbar ist.
- Verstoß gegen die Regeln der anwaltlichen Ethik – von unangemessenen Veröffentlichungen in sozialen Medien bis zur Offenlegung der Position des Mandanten ohne dessen Zustimmung.
- Offenbarung des Anwaltsgeheimnisses oder Handlungen, die dazu führten.
- Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung beruflicher Pflichten – die häufigste Grundlage für Beschwerden von Mandanten.
- Nichtbeachtung von Entscheidungen der Organe der anwaltlichen Selbstverwaltung.
- Verstoß gegen andere vom Gesetz vorgesehene Pflichten eines Anwalts.
Ein wichtiges Detail: Ein Prozessverlust vor Gericht ist nicht an sich eine Grundlage für Disziplinarverantwortung. Wie die Nationale Vereinigung der ukrainischen Anwälte direkt anmerkt, zieht eine gerichtliche Entscheidung zu Gunsten des Mandanten keine Disziplinarmaßnahmen nach sich, wenn dabei kein Disziplinarverstoß begangen wurde.
Verzögerung des Verfahrens: wo liegt die Grenze
Die Frage, ob systematische Nichterscheinung oder Missbrauch von Anträgen eine Grundlage für ein Disziplinarverfahren darstellen können, ist eine der praktisch bedeutsamsten. Die Regeln der anwaltlichen Ethik verbieten direkt „Handlungen, die darauf abzielen, ein Gerichtsverfahren unbegründet zu verzögern". Richter sind unter den aktivsten Beschwerdesteller bei der KDKA gerade wegen Verfahrensverzögerungen – insbesondere aufgrund systematischer Nichterscheinungen bei Sitzungen.
Gleichzeitig unterscheidet die WKDKA in ihrer Praxis zwischen absichtlichem Missbrauch und erzwungener Abwesenheit: Das Einreichen von Anträgen auf Vertagung aus triftigen Gründen – Dienstreise, Urlaub, andere Verfahren – wird nicht als Disziplinarverstoß qualifiziert. Das Schlüsselkriterium ist Vorsatz und Systematik.
„Ein Anwalt darf keine Handlungen vornehmen, die darauf abzielen, ein Gerichtsverfahren unbegründet zu verzögern".
Regeln der anwaltlichen Ethik (NAAU)
Wer kann eine Beschwerde einreichen – und wer kann dies missbrauchen
Ein Disziplinarverfahren kann von jeder Person eingeleitet werden – vom Mandanten, dem Gegner im Verfahren, vom Richter durch eine Entscheidung oder vom Staatsanwalt. Die Beschwerde wird an die Qualifikations- und Disziplinarkommission der Anwaltschaft (KDKA) am Arbeitsort des Anwalts eingereicht, wie er im Einheitlichen Register der ukrainischen Anwälte eingetragen ist.
Aber das Gesetz enthält ein direktes Verbot: es ist nicht zulässig, ein Disziplinarverfahren ohne hinreichende Grundlagen einzuleiten oder als Druckmittel gegen einen Anwalt wegen seiner Tätigkeit zu nutzen. Beschwerden ohne Anzeichen eines Disziplinarverstoßes oder anonyme Beschwerden werden nicht berücksichtigt.
Vier Stadien und Sanktionsskala
Das Disziplinarverfahren durchläuft vier obligatorische Stadien: Überprüfung der Informationen, Eröffnung des Verfahrens, Verhandlung, Entscheidungsfassung. Ein Mitglied des Disziplinarkammeratts ist verpflichtet, vom Anwalt schriftliche Erklärungen zu erhalten. Die Entscheidung wird mit Stimmenmehrheit spätestens 30 Tage nach Erhalt der Überprüfungsmaterialien gefällt.
Die KDKA kann nach ihren Ergebnissen eine der folgenden Sanktionen verhängen:
- Verwarnung – die mildeste Form der Maßnahme.
- Suspendierung des Rechts auf anwaltliche Tätigkeit für einen Zeitraum von einem Monat bis zu einem Jahr.
- Entzug des Rechts auf anwaltliche Tätigkeit mit Ausschluss aus dem Einheitlichen Register der ukrainischen Anwälte – für ukrainische Anwälte.
- Ausschluss aus dem Register – für Anwälte ausländischer Staaten.
Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Tag der Begehung des Verstoßes. Die Entscheidung der KDKA kann bei der WKDKA angefechtete werden, die jedoch nicht Beschwerden gegen Anwälte selbst überprüft, sondern nur die Entscheidungen unterer Kommissionen kontrolliert.
Tatsächliche Praxis: wann es zum Entzug kommt
Die WKDKA verzeichnet in ihren Zusammenfassungen Fälle, in denen ein Anwalt sein Recht auf Berufsausübung formal ausgesetzt hat – beispielsweise aufgrund von Gesundheitsproblemen – aber weiterhin an Gerichtsverhandlungen als Verteidiger teilnahm. Solche Handlungen wurden als einmaliger grober Verstoß gegen die Regeln der anwaltlichen Ethik und den Eid qualifiziert, der die maximale Sanktion zur Folge hatte – Entzug des Status. Ähnlich – die Offenlegung des Bankgeheimnisses eines Mandanten ohne dessen Zustimmung durch anwaltliche Anfragen.
Ein separates Signal für Richter und Prozessbeteiligte: das Gericht darf nicht die KDKA verpflichten, „den Anwalt zur Verantwortung zu ziehen" oder „ein Verfahren einzuleiten" – dies wurde vom Obersten Gerichtshof im Fall Nr. 641/463/16-a bestätigt. Die Kommission handelt unabhängig.
Wenn die WKDKA in ihren Zusammenfassungen immer häufiger Beschwerden von Richtern über Prozessabusiven durch Anwälte verzeichnet, stellt sich die Frage: wird systematische Nichterscheinung ohne triftige Gründe zur eigenständigen Grundlage für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und nicht nur als einer der Beweise darin?