Berlin will Klima-Anforderungen für Gas verschieben - und nicht nur eine

Die EU-Methanverordnung sollte Emissionen reduzieren, könnte aber ab 2027 den Import von 94 Prozent des weltweiten Gases und Erdölprodukten illegal machen. Deutschland fordert eine Überarbeitung der Regeln – und hinter ihm steht eine ganze Koalition.

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Міністерка економіки та енергетики ФРН Катаріна Райхе (фото – EPA)

Ab dem 1. Januar 2027 wird jeder Gasimporteur oder Ölimporteur in die EU verpflichtet sein, nachzuweisen, dass der Lieferant Methanemissionen nach europäischen Standards misst und meldet. Genau dieser Punkt – Artikel 28 der Methanverordnung – ist zum Stolperstein für Berlin, Budapest, Warschau und Bukarest geworden.

Was die Verordnung ändert und warum dies ab 2027 schmerzhaft ist

Die EU-Verordnung 2024/1787 ist bereits im August 2024 als Teil des Pakets Fit for 55 in Kraft getreten – die Verpflichtung, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% zu senken. Methan ist das zweitwirksamste Treibhausgas nach CO₂ und ist für etwa ein Drittel der derzeitigen globalen Erwärmung verantwortlich. Für inländische Betreiber gelten die Anforderungen bereits. Ab 2027 werden sie jedoch auf alle Importe ausgeweitet.

Die Industrielobby hat die Folgen berechnet. Einer Studie von Wood Mackenzie im Auftrag des Branchenverbandes IOGP Europe zufolge würde bei Umsetzung der Verordnung „wie vorliegend" 94% des weltweit verfügbaren Gases und LNG nicht unter die Anforderungen fallen. Dies könnte bis zu 43% der Gasnachfrage der EU – 114 Milliarden Kubikmeter pro Jahr – ungedeckt lassen. Analysten warnen vor Preiserhöhungen auf „historisch unhaltbare Niveaus" und folglich vor einer Umstellung der Industrie auf Kohle – mit dem paradoxen Ergebnis erhöhter Emissionen.

„Dies ist eine Bedrohung für die Versorgung" – Berlin schließt sich der Koalition an

„Die Methanverordnung wird nicht nur den Gasimport nach Deutschland blockieren, sondern auch die Versorgung mit Erdölprodukten – bereits ab 2027. Wir können es uns nicht leisten, die Energiesicherheit zu gefährden, wenn die Verordnung in ihrer jetzigen Form bestehen bleibt".

Katarina Reichelt, Bundeswirtschafts- und Energieministerin, auf dem Energieministerratstreffen der EU in Luxemburg

Berlin ist dem Bund von Mitgliedstaaten beigetreten, die bereits lange Widerstand leisten: Polen, Rumänien und Ungarn – die bereits im Frühjahr versucht hatten, Lockerungen der Verordnung in das Paket „Omnibus" zur Vereinfachung der Regulierungslast aufzunehmen. Gegen diesen Schritt sprachen sich damals ökologisch orientierte Staaten aus. Parallel zur Lobbyarbeit innerhalb der EU haben Katar, die USA, Nigeria und Algerien – die Hauptgaslieferanten – einen gemeinsamen Brief an die Führungsspitzen des Blocks gesendet, mit der Forderung, „das Gesetz auszusetzen und Änderungen vorzunehmen", und warnen, dass Importeure bereits Gas für Lieferungen 2027 kaufen und „derzeit kein realistischer Weg zur Einhaltung existiert".

Die Europäische Kommission wählt „Pragmatismus" – aber ohne Textänderung

Im Dezember 2025 unterstützten die EU-Energieminister im Rat den Ansatz der Europäischen Kommission zu einer „pragmatischen Umsetzung" der Anforderungen für Importeure. Die Kommission versprach, schnell Kriterien für zusätzliche Konformitätsentscheidungen zu entwickeln. Gleichzeitig hielten die Minister fest: die Anwendung nationaler Sanktionen darf keine Versorgungsunterbrechungen verursachen.

Das bedeutet: Der Text der Verordnung wird vorerst nicht geändert – nur der Durchsetzungsansatz ändert sich. Genau das gefällt Berlin nicht, das einen formalen Review von Artikel 28 anstrebt, nicht flexible Interpretationen.

Wo die Argumente auseinandergehen

Reichelt hat Gegner – auch unter den Analysten. Die Umweltorganisation Environmental Defense Fund Europe beauftragte eine eigene Studie bei Rystad Energy: nach ihren Berechnungen wird das Volumen von LNG, das bis 2027 den höchsten Berichterstattungsstandard OGMP 2.0 Level 5 erfüllen kann, die gesamte Gasnachfrage der EU verdoppeln. Und der globale LNG-Markt wächst um etwa 4% pro Jahr, was Europa Raum für die Auswahl von Lieferanten ohne Versorgungsdefizitrisiko gibt.

Kritiker der Industrielobby weisen auch auf ein methodisches Problem hin: die IOGP-Studie ist von der Branche selbst finanziert, und sein Basisszenario wählt absichtlich die restriktivste Auslegung der Verordnung. Die Clean Air Task Force nannte solche Berechnungen „Übertreibung, die einer Fachkontrolle nicht standhält".

Die echte Unsicherheit liegt woanders: Die Europäische Kommission sollte bis August 2027 einen Delegierten Rechtsakt mit der Methodik zur Berechnung der „Methanintensität" verabschieden. Ohne ihn können Importeure physisch nicht die Berechnungen durchführen, die bereits ab 1. Januar desselben Jahres von ihnen verlangt werden. Dieser Verfahrenskonflikt ist keine Theorie, sondern Wortlaut der Verordnung.

Sollte die Europäische Kommission die Methodik und Äquivalenzkriterien tatsächlich bis Ende 2026 verabschieden, fällt Berlins Argument über „Versorgungsthreat" von selbst in sich zusammen – und die Frage verlagert sich vom energiepolitischen auf die rein klimapolitische Dimension: Ist Deutschland, das sich verpflichtet hat, die Methanemissionen bis 2030 um 30% zu senken, bereit, diese Verpflichtungen ohne bequeme Hintertür durch „Pragmatismus" zu erfüllen.

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