Das Nationale Antikorruptionsbüro und die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft haben offiziell die Vorermittlungen in der Angelegenheit der Leiterin einer Fraktionistengruppe der Werchowna Rada abgeschlossen. Formell erscheint der Name der Verdächtigen in der Mitteilung nicht, aber Quellen des Projekts „Skhemy" und die verfahrensrechtliche Chronologie deuten direkt auf die Anführerin des „Vaterland" Julija Tymoschenko hin.
Was die Ermittlungen festgestellt haben
Nach Angaben des NABU initiierte die Verdächtigte im Dezember 2025 — vor dem Hintergrund eines bereits öffentlich gewordenen Bestechungsskandals gegen Abgeordnete — Verhandlungen über einen systematischen Zahlungsmechanismus. Die Idee bestand nach den Unterlagen des Falls nicht in punktuellen Absprachen, sondern in monatlichen Vorauszahlungen an Abgeordnete außerhalb ihrer Fraktion im Austausch für kontrollierte Abstimmungen: „dafür", „dagegen", Enthaltung oder Nichterscheinen.
„Die Verdächtigte initiierte Verhandlungen mit einzelnen Volksabgeordneten über die Einführung eines systematischen Mechanismus der Gewährung von Zuwendungen zuwider den gesetzlichen Bestimmungen im Austausch für loyales Verhalten während Abstimmungen."
— Offizielle Mitteilung des NABU, 14. Januar 2026
Zur Untermauerung veröffentlichte das NABU Audioaufnahmen, in denen die Stimme der Verdächtigen eine konkrete Summe — eine „Zehn" — als monatliche Zahlung an einen Abgeordneten erörtert. Unter den in den Aufnahmen erwähnten Themen befinden sich Abstimmungen über die Entlassung von Beamten, die Blockierung von Ernennungen sowie die Unterstützung der Aufnahme von Gesetzentwürfen in die Tagesordnung.
Wer half, das Schema aufzudecken
Quellen beim NABU bestätigten dem Sender „24 Kanal", dass Personen, die freiwillig zur Zusammenarbeit mit dem Büro bereit waren, eine Schlüsselrolle bei der Dokumentation der Absprachen spielten. Das heißt, einer der Abgeordneten, an den sich die Verdächtigte wandte, erklärte sich zu einem kontrollierten Gespräch bereit — eine standardmäßige operative Praxis, die dem Gericht einen unmittelbaren Beweis für das Angebot liefert, anstatt nur indirekte Aussagen.
Wo der Fall derzeit steht
Der Abschluss der Vorermittlungen bedeutet: Die Ermittler haben im Auftrag des Staatsanwalts die Unterlagen der Verteidigung zur Einsichtnahme freigegeben. Nach dieser Phase wird die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft entweder die Anklage beim Obersten Antikorruptionsgericht einreichen oder das Verfahren einstellen — es gibt verfahrensrechtlich keine dritte Option.
Parallel laufen Auseinandersetzungen um vorbeugende Maßnahmen. Die Appellationskammer des Obersten Antikorruptionsgerichts hat bereits zweimal eine Entscheidung überprüft: Sie ließ zunächst eine Kaution von über 33 Millionen Griwna bestehen, hob dann teilweise die Beschlagnahme von Vermögenswerten von Tymoschenkos Ehemann auf — drei Autos und zwei Garagen —, ließ aber die Sperrung ihrer eigenen Konten bestehen.
- Verdacht: Angebot von Zuwendungen zuwider den gesetzlichen Bestimmungen an Volksabgeordnete
- Mechanismus: monatliche Vorauszahlungen für kontrollierte Abstimmungen
- Beweise: Audioaufnahmen, freiwillig kooperierende Zeugen
- Vorbeugende Maßnahme: Kaution; keine Ausreisebeschränkungen
- Aktueller Status: Einsichtnahme der Verteidigung in die Unterlagen des Falls
Tymoschenko bestreitet konsequent alle Vorwürfe und bezeichnet den Fall als politischen Druck, das NABU und die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft als „Organe politischer Verfolgung". Sie erklärte, dass sie sich auf eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorbereitet.
Die zentrale Frage ist jetzt die Qualität der Beweisführung vor Gericht: Wenn die Audioaufnahmen im Rahmen sanktionierter operativer Maßnahmen gewonnen wurden und die Verteidigung nicht deren Authentizität in Frage stellen kann, hat der Fall echte gerichtliche Perspektiven. Wenn nicht, ist nur das Appellationsmarathon im Obersten Antikorruptionsgericht gerade am Anfang.