Am 14. Juli 2026 veröffentlichte die Europäische Zentralbank eine Liste von 36 Zahlungsunternehmen, die an einem Pilotprojekt für den digitalen Euro teilnehmen werden. Darunter befinden sich auch Unternehmen, die dieses Projekt kürzlich noch gebremst haben.
Von der Bewerbung zur Auswahl: Wer wurde aufgenommen
36 Teilnehmer wurden aus über 50 Kandidaten aus der gesamten Eurozone nach einem im März 2026 ausgeschriebenen offenen Wettbewerb ausgewählt. Das Finale erreichten Unternehmen aus 16 der 21 Mitgliedsländer der Eurozone – von traditionellen Banken bis zu Fintech-Plattformen.
Wie Silicon Republic berichtet, gehören zu den Teilnehmern die Deutsche Bank, UniCredit, Revolut, Stripe Technology Europe, SumUp, Adyen und Worldline. Ein bemerkenswerter Detail: Die Deutsche Bank, die DZ Bank und die BPCE gehörten zuvor zu einer Gruppe von 14 europäischen Banken, die öffentlich Vorbehalte gegenüber dem digitalen Euro äußerten – vor allem wegen der Kosten und des Risikos, private Zahlungsinitiativen zu untergraben. Nun haben alle drei ihre Bewerbungen eingereicht und das Auswahlverfahren bestanden.
„Der Pilotbetrieb soll die Vorbereitungsarbeiten für die mögliche Ausgabe des digitalen Euro unterstützen und wird in der zweiten Hälfte 2027 für einen Zeitraum von 12 Monaten beginnen".
— Pressemitteilung der EZB, 14. Juli 2026
Was wird getestet und wer zahlt
Nach Angaben von CoinDesk wird der Pilotbetrieb eine Betaversion des digitalen Euro für Online-, Offline-, Kassengeschäfte und E-Commerce-Zahlungen testen. Die ersten Nutzer werden die Mitarbeiter der EZB und der 19 nationalen Zentralbanken sein – die Bevölkerung wird also nicht zum Pilotprojekt zugelassen.
Parallel dazu läuft ein Legislativprozess. Am 23. Juni stimmte der ECON-Ausschuss des Europaparlaments dem Regulierungsentwurf zu (43 Stimmen dafür, 14 dagegen), und am 9. Juli unterstützte die Straßburger Sitzung das Verhandlungsmandat für das Trilog-Verfahren mit 416 zu 169 Stimmen. Das institutionelle Ziel ist die Abschluss der Verabschiedung der Rechtsvorschriften bis Ende 2026. Ohne Verabschiedung der Verordnung hat die EZB nicht das Recht, eine digitale Währung selbst nach einem erfolgreichen Pilotprojekt auszugeben.
Speicherbegrenzung: Warum 3.000 Euro keine Zufallszahl ist
Ein wichtiger Diskussionsparameter ist die Frage, wie viel digitalen Euro eine Person halten kann. Die EZB hat eine technische Analyse veröffentlicht: Eine Obergrenze von 3.000 Euro pro Person schadet der Finanzstabilität nicht, auch nicht in Krisenszenarios. Unabhängige Forscher des Instituts Bruegel haben jedoch berechnet, dass selbst ein niedrigerer Schwellenwert – zwischen 1.500 und 2.000 Euro – für die Stabilität ausreichen würde, während ein höheres Limit möglicherweise Einzelhandelsdepots der Banken um 15% verringern könnte.
Dies ist kein abstraktes Problem: Wenn Millionen von Menschen ihr Geld von Bankkonten auf digitale Euro verlagern, werden Banken weniger Mittel für die Kreditvergabe haben – und folglich könnten die Zinssätze für Darlehen steigen.
Vertraulichkeit: Wo verläuft die Grenze zwischen Schutz und Überwachung
Die hitzigste Diskussion dreht sich um den Datenschutz. Dr. Patrick Schüffel, Privatdozent der Business School Freiburg und langjähriger Kritiker von CBDC, warnt: „Es wird eine Technologie eingesetzt, die für Überwachung und Kontrolle wie keine andere in der Menschheitsgeschichte genutzt werden kann". Die EZB stellt fest, dass Offline-Zahlungen einen Grad an Vertraulichkeit aufweisen werden, der dem von Bargeldtransaktionen ähnelt. Aber „ähnlich wie" ist nicht das Gleiche wie „gleich wie".
Die Verordnung enthält Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Anforderungen zur Terrorismusfinanzierung, die per Definition eine gewisse Transaktionsidentifikation vorsehen. Die genaue Grenzziehung zwischen erforderlicher Compliance und übermäßiger Überwachung wird im Text der endgültigen Verordnung gezogen, die derzeit im Trilog-Verfahren abgestimmt wird.
Geopolitischer Kontext: Warum gerade jetzt
Wie Euronews berichtet, erscheint in offiziellen Erklärungen das Argument der Verringerung der Abhängigkeit von amerikanischen Zahlungssystemen. Die USA bewegen sich währenddessen in die entgegengesetzte Richtung: Der Kongress hat ein Gesetz verabschiedet, das der Federal Reserve die Ausgabe von CBDC verbietet. Wenn der digitale Euro funktioniert, erhält Europa eine öffentliche Zahlungsinfrastruktur, die unabhängig von Visa, Mastercard und – potenziell – vom geopolitischen Druck Washingtons ist.
Sollte das Trilog-Verfahren zwischen Parlament, Rat der EU und Kommission bis Ende 2026 abgeschlossen werden und die Verordnung verabschiedet werden, wird der Pilotbetrieb 2027 nicht nur eine Überprüfung der technischen Funktionalität sein, sondern auch die Frage beantworten, ob die Banken selbst bereit sind, ein Instrument aktiv zu fördern, das mit ihren eigenen Einlagen konkurriert.