Präsident Wolodymyr Zelensky hat zwei Sanktionserlasse unterzeichnet, die auf Entscheidungen des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates (RNBO) basieren. Der erste betrifft 127 russische Militärangehörige — Befehlshaber von Einheiten der Fernfliegerkräfte der russischen Luft- und Weltraumkräfte. Der zweite bezieht sich auf 29 zivile Handelsschiffe, die bei der Beförderung von Lasten für Russlands militärische Zwecke eingesetzt werden.
Wer steht auf der Liste und wofür
Sanktionen wurden gegen Offiziere verhängt, die über 4.100 Marineflugkörper — X-101, X-55, X-555, X-22, X-32 — und aeroballistische Kinschal-Raketen eingesetzt haben. Das Präsidialenamt konkretisierte die gezielten Anschläge: der Angriff auf das Kinderkrankenhaus „Okhmatdyt" in Kyjiw am 8. Juli 2024; der Anschlag auf ein Hochhaus in Ternopil am 19. November 2025, der 38 Leben forderte, darunter acht Kinder; die Bombardierung Mariupols mit FAB-1500 und FAB-3000; der Anschlag auf das Dorf Hroza in der Region Charkiw im Oktober 2023.
Diese Schiffe werden regelmäßig für den Transport großer Mengen von Waffen, Munition und Militärausrüstung unter Umgehung internationaler Beschränkungen eingesetzt.
Präsidialenamt der Ukraine
29 Schiffe der „Schattenflotte" — zivile Handelsschiffe, die formal nicht mit den russischen Streitkräften verbunden sind, aber faktisch in die Lieferkette für Waffenbeschaffungen integriert sind. Die EU hat genau solche Schemata systematisch separat verfolgt: Im Oktober 2025 sanktionierte der EU-Rat 41 Schiffe der Schattenflotte, im Dezember noch neun Strukturen, die an ihrer Wartung beteiligt sind.
Logik des Schritts: Dokumentation statt Einfrieren
Die ukrainischen Sanktionen selbst blockieren Vermögenswerte im Ausland nicht — ihre direkte Wirkung ist auf die ukrainische Gerichtsbarkeit beschränkt. Das eigentliche Gewicht solcher Listen liegt anderswo: Sie bilden ein namentliches Beweisregister, das in der Koordination mit dem Internationalen Strafgerichtshof und mit befreundeten Jurisdiktionen verwendet werden kann. Der Internationale Strafgerichtshof hat bereits Haftbefehle gegen Schoygu und Gerassimow genau wegen Angriffen auf zivile Infrastruktur ausgestellt — die Anklagestrategie des Gerichts bewegt sich in Richtung konkreter Ausführender, nicht nur der Befehlshaber.
Für die Schattenflotte ist der Mechanismus etwas anders: Die Eintragung eines Schiffes in die ukrainische Sanktionsliste erschwert seine Anfahrt in Häfen von Staaten, die diese Beschränkungen anerkennen, und übt zusätzlichen Druck auf Versicherungsunternehmen und Hafenbehörden aus.
Kontext: Personalisierung als Strategie
Diese Sanktionswelle ist Teil eines größeren Trends: Die Ukraine geht konsequent von allgemeinen Beschränkungen gegen „Russland als Staat" zu persönlicher Verantwortung konkreter Ausführender über. Der gleiche Ansatz wird im Register der Schadensersatzforderungen des Europarats und in Materialien angewandt, die an internationale Tribunale übermittelt werden.
Die Frage, die das tatsächliche Gewicht dieser Sanktionen bestimmt: Werden sich mindestens einige EU-Staaten oder G7-Länder der ukrainischen Liste anschließen — und werden Namen aus dieser Liste in zukünftigen Haftbefehlsanträgen des Internationalen Strafgerichtshofs erscheinen.