Gefälschte Guineas-Flagge, Sewastopol, Tartus: Wie das Schiff Caffa in Schweden unter Arrest kam

Ein schwedisches Gericht hat zum ersten Mal einem Antrag des Büros des Generalstaatsanwalts der Ukraine entsprochen und einen Bulker verhaftet, der verdächtigt wird, systematisch Getreide aus besetzten Gebieten ausgeführt zu haben. Der Fall enthüllte ein typisches Schema der Schattenflotte – Flaggenwechsel, versteckte Eigentumsverhältnisse und Routen durch unter Sanktionen stehende Häfen.

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Судно Caffa (Фото: VesselFinder)

Am 4. Juni 2026 bestätigte ein schwedisches Gericht die Beschlagnahme des Trockenfrachters Caffa. Dies ist der erste Fall, in dem ein ausländisches Gericht dem Antrag des Büros des Generalstaatsanwalts der Ukraine im Rahmen der Ermittlungen zur illegalen Ausfuhr von Ressourcen aus den vorübergehend besetzten Territorien der Ukraine stattgegeben hat.

Schema: Die Flagge austauschen — die Route beibehalten

Nach Angaben der Ermittlungen besuchte die Caffa systematisch die vorübergehend besetzten Territorien der Ukraine und verstieß dabei gegen die etablierten Einreise- und Ausreiseverfahren. Um ihre Aktivitäten zu verbergen, nutzte das Schiff eine fiktive Registrierung: in internationalen Datenbanken war es als „Guinea False" — unter der Flagge Guineas eingetragen, obwohl, wie der schwedische Minister für Zivilschutz Karl-Oskar Bolin bestätigte, das Schiff im Sommer 2025 die russische Flagge durch die Flagge Guineas ersetzt hatte.

Ein konkreter Fall, der vom Geheimdienst des Verteidigungsministeriums der Ukraine dokumentiert wurde: Im Juli 2025 lud die Caffa Getreide aus dem besetzten Sewastopol und transportierte die Ladung anschließend in den von Russland kontrollierten Hafen Tartus in Syrien. Die Eigentumsstruktur des Schiffes bleibt verborgen.

„Keine Manipulationen mit Flaggen, Routen oder Registrierungen werden helfen, der Verantwortung zu entgehen".

Ruslan Kravchenko, Generalstaatsanwalt der Ukraine

Von der Anfrage zur Beschlagnahme — weniger als drei Monate

Am 6. März 2026 stoppte die schwedische Küstenwache die Caffa in der Ostsee in der Nähe von Trelleborg — das Schiff war auf dem Weg von Marokko nach Sankt Petersburg mit einer Getreideladung. Bereits am 12. März reichte das Büro des Generalstaatsanwalts beim Schwedischen Justizministerium einen Antrag auf internationale Rechtshilfe mit drei konkreten Forderungen ein:

  • Durchsuchung des Schiffes;
  • Befragung des Kapitäns und der Besatzungsmitglieder;
  • Beschlagnahme der Caffa.

Nach Angaben von Kravchenko begann die schwedische Seite bereits in der Woche nach Erhalt des Antrags mit dessen Umsetzung: Sie führte Durchsuchungen und Befragungen durch. Am 11. April stellte die schwedische Polizei fest, dass das Schiff bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens unter Beschlagnahme stehen würde. Am 4. Juni bestätigte das Gericht die Beschlagnahme offiziell.

Der Kapitän des Schiffes — ein russischer Bürger — wurde festgenommen, aber bereits vor dem Gerichtsurteil gegen Kaution freigelassen. Parallel führt die Nationale Operative Abteilung der schwedischen Polizei eigene Ermittlungen gegen das Schiff selbst.

Sanktionen waren vorhanden — die Wirkung kam später

Die Ukraine verhängte Sanktionen gegen die Caffa bereits am 25. November 2025 — sieben Monate nach der dokumentierten Fahrt von Sewastopol. Das Schiff fuhr weiter bis zu dem Zeitpunkt seiner physischen Anhalts. Der Staatsanwalt der schwedischen Nationalen Operativen Abteilung für internationale und organisierte Kriminalität, Hakan Larsson, erklärte die Entscheidung zur Beschlagnahme damit, dass das Gericht die Möglichkeit einer Übergabe des Schiffes an einen anderen Staat prüfen müsse.

Die Sprecherin des Büros des Generalstaatsanwalts Marjana Hajowska-Kowbasiuk teilte mit, dass die Staatsanwaltschaft derzeit auf den vollständigen Text des Gerichtsurteils wartet — genau dieser wird die rechtliche Grundlage für die nächsten Schritte bestimmen, insbesondere die mögliche Übergabe der Caffa an die Ukraine.

Sollte Schweden das Schiff an die Ukraine übergeben, wäre dies ein erstes Präzedenzfall für die Rückgabe eines Vermögenswerts, der in das Plünderungsschema der besetzten Territorien verwickelt ist — allerdings nur unter der Bedingung, dass der Text des Urteils einen entsprechenden Übergabemechanismus enthält und nicht nur eine Bestätigung der Beschlagnahme.

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