Am 10. Juli bestätigte das Oberste Antikorruptionsgericht: Auf dem Konto war die gesamte Kaution eingegangen — 10 Millionen Griwnja — für den Volksdeputierten der Partei „Diener des Volkes" Mykola Tischenko. Die Struktur der Zahlungsdetails veröffentlichte das Projekt „Schemy" unter Berufung auf Quellen in den Strafverfolgungsbehörden: 650.000 Griwnja zahlte der Deputierte selbst, 5 Millionen Griwnja — ein privates Unternehmen aus Dnipro, 4,35 Millionen Griwnja — eine unbekannte Privatperson. Das heißt, der Volksdeputierte persönlich deckte weniger als 7% der vom Gericht festgesetzten Summe.
Wessen wird er beschuldigt
Das NABU und die SAP erhoben gegen Tischenko am 29. Juni Anklage. Laut Ermittlungen wandte sich der Deputierte im August 2023, unter dem Vorwand eines öffentlichen „Kampfes gegen Call-Center", an eine Person, die er für mit diesem Geschäft verbunden hielt, mit der Bitte um über 1 Million Dollar unrechtmäßiger Vorteil.
„Dafür versprach er, seine Befugnisse zu nutzen, um in die Tätigkeit einiger Call-Center im Interesse dieser Person einzugreifen und die Arbeit anderer nicht zu behindern. Allerdings erhielt er die unrechtmäßige Vorteil nicht".
— NABU, offizielle Mitteilung
Das Geld erhielt der Deputierte nie — es geht also um einen Versuch der Erpressung, nicht um ein vollendetes Verbrechen. Dennoch geht die Ermittlung davon aus, dass allein die Tatsache der Bitte und das vorgeschlagene Schema der Nutzung von Deputiertenbefugnissen ausreichende Grundlage für die Anklage sind.
Geldwäsche-Schema: Ex-Frau und fiktives Geschenk
Parallel dazu verdächtigt das NABU Tischenko der Geldwäsche von 12,6 Millionen Griwnja. Laut Ermittler sah das Schema wie folgt aus:
- Der Deputierte und seine Ex-Frau schlossen einen Schenkungsvertrag ab — Laut Dokumenten schenkte die Frau ihm angeblich diese Summe;
- Die Ermittlungen stellten fest, dass die Frau keine rechtmäßigen Einkommen in Höhe eines solchen Geschenks hatte, und es kam zu keiner tatsächlichen Geldübergabe;
- Danach trug Tischenko diese Summe in seine jährliche Vermögenserklärung als rechtmäßiges Einkommen ein — was das NABU als vorsätzlich unwahre Erklärung qualifiziert.
Präventivmaßnahme und sieben Wochen zwischen Anklage und Kaution
Am 3. Juli wählte das WAKS eine Präventivmaßnahme für über sechs Stunden. Die Staatsanwaltschaft forderte, Tischenko in Haft zu nehmen mit der Alternative einer Kaution von über 19 Millionen Griwnja. Das Gericht eingte sich auf 10 Millionen — zog seinen ausländischen Pass ein und legte dem Deputierten Prozessauflagen auf: bei Detektiven, Staatsanwälten und dem Gericht zu erscheinen und nicht ins Ausland zu reisen.
Bereits am 9. Juli teilte Tischenkos Anwalt Suspilnemu mit, dass die Kaution eingezahlt worden sei, aber das WAKS bestätigte dies nicht — auf dem Konto fehlten die Mittel. Die volle Summe kam erst am nächsten Tag an. Der Anwalt erklärte gleichzeitig, dass die Verteidigung sich bezüglich einer Berufung noch nicht entschieden habe: „Erst gestern in der zweiten Tageshälfte erhielten wir den vollständigen Text der Entscheidung".
Tischenko bestreitet seine Schuld. Sein Anwalt Jaroslaw Horbatenko nannte die Sache eine beauftragte Angelegenheit und erklärte, dass sie eine „Mitteilung an Volksdeputierte" sei, die vor Abstimmungen über Gesetzesentwürfe zur Ausweitung der Befugnisse des NABU und der SAP verfolgt werden könnten. Es sei daran erinnert: Eine Anklage ist ein prozessuales Dokument, kein Urteil; die Schuld wird nur von Gericht festgestellt.
Bemerkenswert ist, dass „Schemy" bereits im Juli 2024 feststellte: Tischenko führte jahrelang „Überprüfungen" von Call-Centern durch und berief sich auf eine Untersuchungskommission, die längst ihre Tätigkeit eingestellt hatte. Das heißt, er hatte keine formalen Befugnisse für solche Besuche — was Teil der Beweisbasis der Ermittlung wurde.
Wenn das WAKS am Ende die Anklageversion bestätigt, stellt sich eine konkrete Frage: Wird das Gericht die Person aus Dnipro und die Privatperson identifizieren, die über 93% der Kaution eingezahlt haben — und wird die Aufklärung ihrer Beziehung zum Verdächtigen nicht zu einem separaten Verfahren?