Am Abend des 21. Mai stoppte eine Benachrichtigungsgruppe des Shevchenko-Bezirks-Militärkommissariat und Sozialschutz ein Auto in der Stezenka-Straße zur Überprüfung von Militärdokumenten. Der Fahrer war Artem Moroz — ein Kriegsveteran, aktiver Militärangehöriger und eine Person mit einer Behinderung Gruppe I aufgrund von Verwundungen und Amputationen, die während des Dienstes erlitten wurden.
Zwischen den Parteien brach ein Streit über den Dienstverlauf aus. Daraufhin folgten Schläge mit den Fäusten auf den Körper durch einen 35-jährigen Militärangehörigen des Kommissariats und Tränengas im Gesicht durch einen 38-jährigen Angehörigen einer freiwilligen Formation der Territoriumsgemeinde.
«Nach dem Vorfall zwangen Unbekannte in Sturmhauben zusammen mit einem Polizisten sie, die Videoaufzeichnung des Ereignisses zu löschen, woraufhin sie den Ort eilig verließen»
— Ehefrau des Veterans Olesya Zhdanova
Diese Episode ist nicht einfach ein Konflikt bei einer Überprüfung. Sie dokumentiert drei Probleme auf gleichzeitig.
Wer hatte das Recht zu stoppen und was ging zu weit
Benachrichtigungsgruppen des Kommissariats haben die Befugnis, Dokumente zu überprüfen, aber haben kein Recht, körperliche Gewalt oder Spezialausrüstung außerhalb klar definierter Gründe anzuwenden. Moroz — ein Veteran mit Behinderung Gruppe I — ist rechtlich von der Mobilisierung befreit. Das heißt, der Konflikt «bezüglich des Dienstverlaufs» entstand dort, wo es ihn überhaupt nicht hätte geben dürfen.
Eine auffallende Qualifizierung
Ein gerichtsmedizinisches Gutachten verzeichnete Blutergüsse und qualifizierte sie als leichte Körperverletzungen. Ermittler der Shevchenko-Polizeiverwaltung erhoben Anklage nach Teil 1 von Artikel 125 des Strafgesetzbuches der Ukraine. Die Strafe — Geldbuße oder Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren. Bemerkenswert: Ein anderer Beamter des Kommissariats erhielt zuvor Anklage wegen Verprüglung eines 60-jährigen Mannes mit gebrochenem Arm — ebenfalls wegen «leichter Körperverletzungen».
- Schläge mit der Faust auf den Körper eines Veteranen mit Prothesen — Teil 1 Art. 125 StGB
- Einsatz von Tränengas — Teil 1 Art. 125 StGB
- Zwang gegen einen Zeugen, das Video zu löschen — kommt in der Anklage nicht vor
Anklage liegt vor. Der Fall besteht noch nicht
Die Vorermittlung läuft. Die Anklage ist weder ein Vorwurf noch ein Urteil. Beide Beschuldigten bleiben auf freiem Fuß, ihr Prozessstatus in den eigenen Strukturen wurde öffentlich nicht geändert. Die Kiewer Polizei bestätigte das Faktum der Ermittlung, teilte aber keine Informationen über disziplinarische Maßnahmen seitens des Kommissariats oder der Befehlshaber mit.
Wenn der Fall vor Gericht kommt und das Gericht sich auf die Mindeststrafvorschrift für Art. 125 beschränkt — eine Geldbuße — wird dies ein Präzedenzfall: Die Anwendung von Gewalt gegen einen behinderten Veteranen während einer im Grunde rechtswidrigen Überprüfung wird weniger kosten als eine Ordnungswidrigkeit für eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung.