Das NABU hat die Vorermittlungen in der Sache der Unterschlagung von Mitteln des staatlichen Energieunternehmens „Zentralenergo" abgeschlossen und die Materialien an das Oberste Antikorruptionsgericht übermittelt. Angeklagte sind ein ehemaliger Volksdeputierter und ein ehemaliger stellvertretender Minister – zwei Beamte, die zu verschiedenen Zeiten direkten Einfluss auf Entscheidungen im Energiesektor hatten.
Nach Ermittlungen der Behörde verursachten ihre Handlungen dem Staatsunternehmen Schäden in Höhe von etwa 12 Millionen Hrywnja. Das NABU offenbart die Details des Schemas nicht vor Prozessbeginn, aber die Tatsache, dass die Sache an das Oberste Antikorruptionsgericht weitergeleitet wurde, bedeutet: Die Ermittler halten die Beweislage für ausreichend für eine Anklage.
Warum dies über einen einzelnen Urteilsspruch hinausgeht
„Zentralenergo" ist einer der größten Stromerzeuger des Landes und betreibt drei Wärmekraftwerke. Das Unternehmen ist staatlich, daher fallen alle Verluste durch Missbräuche auf die Tarife, den Haushalt und letztendlich auf die Steuerzahler. 12 Millionen können im Kontext eines Unternehmens mit Milliarden-Umsätzen wie eine kleine Summe erscheinen, aber dies ist nur der Teil, den die Ermittler prozessual nachweisen konnten.
Fälle gegen amtierende oder ehemalige Abgeordnete und stellvertretende Minister in der Ukraine sind jahrzehntelang noch vor Gericht auseinandergefallen – durch Verzögerungen, Druck auf Zeugen oder bloße Veränderungen der politischen Konstellation. Daher ist die Weitergabe der Sache an das Oberste Antikorruptionsgericht ein prozessualer, aber kein endgültiger Erfolg: Das Gericht muss die Beweise unabhängig von der Position des NABU bewerten.
Was kommt als Nächstes
Das Oberste Antikorruptionsgericht wird die Sache in der Sache verhandeln – mit Vernehmung von Zeugen, Untersuchung von Dokumenten und der Möglichkeit für die Verteidigung, jeden Beweis anzufechten. Sollte die Anklage diesen Test bestehen, würde das Urteil einem der wenigen realen Präzedenzfälle für die Verfolgung von Personen mit echtem politischen Einfluss entsprechen.
Ob die von der NABU gesammelte Beweislage ausreicht, damit das Oberste Antikorruptionsgericht einen verurteilenden Urteilsspruch fällt – oder ob die Sache das Szenario früherer aufsehenerregender Verfahren wiederholt, die mit Freispruch wegen prozessualer Fehler endeten?