Während die Ukraine die Stromtarife für Unternehmen systematisch erhöhte, zahlte das Handelszentrum PLAZA in der Transkarpatien nach Angaben der Ermittlungen für Strom wie eine gewöhnliche Stadtwohnung. Die Pressestelle des Büros des Generalstaatsanwalts teilte die Verdachtsmitteilung mit.
Schema: Dokumente sagen „Wohnung", der Zähler registriert das Einkaufszentrum
Nach den Materialien des Strafverfahrens war im Stromverteilungsvertrag ein Wohnhaus aufgeführt — kein Handelsobjekt. Tatsächlich war jedoch das Handelszentrum PLAZA an das Netz angeschlossen. Der Unternehmer hat nach Ansicht der Ermittler den Vertrag gefälscht und den Energieversorger nie über den tatsächlichen Charakter des Stromverbrauchs informiert.
„Nach Auffassung der Ermittlungen fälschte der Unternehmer den Stromverteilungsvertrag und informierte den Versorger nicht über den tatsächlichen Charakter des Stromverbrauchs. Infolgedessen wurde fast fünf Jahre lang Strom zu einem deutlich niedrigeren Haushaltstarif geliefert".
Pressestelle des Büros des Generalstaatsanwalts
Was der Tarifunterschied bewirkt
Der Haushaltstarif in der Ukraine ist fest und vom Staat subventioniert: Seit Juni 2024 beträgt er 4,32 Hrn/kWh. Für gewerbliche Verbraucher wird der Preis anders gebildet — durch Börsenauktionen auf dem „Markt am Folgetag" und zusätzliche Komponenten (Verteilung, Übertragung, Gewinnmarge des Versorgers), die zusammen einen wesentlich höheren Preis ergeben. In den vorangegangenen Jahren, vor der Tariferhöhung für die Bevölkerung, war die Spanne zwischen Haushalts- und Gewerbetarif noch größer.
Genau auf dieser Differenz basiert der Verdacht: Fast fünf Jahre lang erhielt das Handelsobjekt einen Vorzugstarif, der ausschließlich für Wohnräume und Dachgenossenschaften bestimmt ist.
Verdacht ist nicht Schuldspruch
Es ist wichtig festzuhalten: Eine Verdachtsmitteilung ist ein Verfahrensschritt der Ermittlungen und keine von Gericht festgestellte Schuld. Der Unternehmer hat das Recht auf Verteidigung und Widerlegung der Anklagepunkte vor Gericht. Das Büro des Generalstaatsanwalts nannte den Namen des Verdächtigen nicht öffentlich, präzisierte nicht die genaue Schadenshöhe und klärte nicht, ob es weitere Beteiligte in der Sache gibt — beispielsweise unter denjenigen, die den Vertrag auf Seiten des Versorgers unterzeichnet oder überprüft haben.
- Verdacht — wegen Urkundenfälschung und Betrug (das Büro des Generalstaatsanwalts offenbarte den genauen Paragraphen des Strafgesetzbuches in der öffentlichen Mitteilung nicht).
- Dauer des Schemas — etwa fünf Jahre.
- Objekt — Handelszentrum PLAZA in der Transkarpatien.
- Mechanismus — gefälschter Vertrag mit dem fiktiven Status „Wohnhaus".
Die Frage bleibt offen, die nicht nur diese Sache betrifft: Wenn der Vertrag fünf Jahre lang ohne Überprüfung des tatsächlichen Objekttyps in der Abrechnung des Versorgers lief — ist dies ein Einzelfall oder hat die Ermittlung ähnliche Anschlüsse in der gesamten Region überprüft?