Das Schema war einfach aufgebaut. Private Unternehmen, die unter der Kontrolle der Verdächtigen standen, kauften chemische Zusätze und andere Materialien für die Gasförderung von Herstellern und offiziellen Lieferanten zu Marktpreisen — und verkauften sie dann an die Aktiengesellschaft „Ukrgazvydobuvannya" 2–3 Mal teurer. Die Differenz verteilten die Beteiligten untereinander.
Über die Aufdeckung des Schemas berichteten gemeinsam der SBU, das Büro für Wirtschaftssicherheit und das Büro des Generalstaatsanwalts. Die Ermittlungen umfassten Materialbeschaffungen, die für die Gasförderung in dem Staatsunternehmen notwendig waren.
Wie der Wettbewerb umgangen wurde
Um Ausschreibungen garantiert zu gewinnen, setzten die Beteiligten der Masche einen klassischen Mechanismus des fiktiven Wettbewerbs ein. Die unter ihrer Kontrolle stehenden Unternehmen reichten untereinander abgestimmte Geschäftsangebote ein: einige mit realistischen Preisen, andere mit offensichtlich überhöhten oder nicht tragfähigen Bedingungen. Formal registrierte ProZorro einen Wettbewerb zwischen mehreren Teilnehmern; tatsächlich war der Gewinner im Voraus bestimmt.
„Das Schema bestand in der Aneignung von Mitteln, die für die Beschaffung durch das Staatsunternehmen bereitgestellt wurden. Dies geschah durch künstliche Überbewertung der Kosten für Materialien, die für die Gasförderung notwendig sind".
— SBU, offizielle Mitteilung
Wer unter Verdacht gestellt wurde und nach welchem Artikel
Verdacht wurde gegen zwei Personen erhoben:
- Leiter eines privaten Unternehmens — Organisator des Schemas auf der Geschäftsseite;
- Amtsperson der Aktiengesellschaft „Ukrgazvydobuvannya", die für die Organisation von Ausschreibungen innerhalb des Staatsunternehmens zuständig war.
Beiden wird Art. 191 des Strafgesetzbuchs vorgeworfen — Aneignung, Veruntreung von Eigentum oder Inbesitznahme durch Missbrauch einer Amtsstellung. Dies ist kein Verwaltungsverstoß: Nach Absatz fünf desselben Artikels (begangen in besonders großem Umfang oder durch eine organisierte Gruppe) drohen bis zu 12 Jahre Freiheitsstrafe mit Vermögenseinzug.
Die Ziffer und ihre Grenzen
Der Schaden von 295 Millionen Griwna ist das Ergebnis eines gerichtlich-wirtschaftlichen Gutachtens, kein Urteil. Der Unterschied ist grundsätzlich: Das Gutachten erfasst den berechneten Schaden für die Ermittlungen, das Gericht kann diese Ziffer in jede Richtung ändern oder der Qualifizierung überhaupt nicht zustimmen. Es gibt noch keine offiziellen Angaben über die Beschlagnahme von Vermögenswerten oder Eigentum der Verdächtigen in den Mitteilungen der Strafverfolgungsbehörden.
Gleichzeitig passt der Umfang des Falls in eine lange Serie von Ansprüchen gegen Beschaffungen bei „Ukrgazvydobuvannya": Zuvor berichteten der SBU und das BEB bereits über ein separates Schema im Wert von 5 Millionen Griwna im Bereich der Überwachung von Großreparaturen an Bohrlöchern in der Region Poltawa.
Wenn es den Ermittlern gelingt, vor Gericht nicht nur die Tatsache der Preisüberschätzung zu beweisen, sondern auch die vorsätzliche Koordination zwischen der Amtsperson des Staatsunternehmens und privaten Lieferanten — wird dies ein Präzedenzfall für die Qualifizierung einer organisierten Gruppe sein, nicht nur des Missbrauchs durch einzelne Beamte.