Wegen Getreide-Skandal verurteilt und geflohen: Geschäftsmann Trushenko erstmals physisch vor ukrainisches Gericht gebracht

Das Nationale Büro zur Bekämpfung der Korruption (NABU) hat die Auslieferung des Unternehmers Igor Truschenka aus Deutschland erwirkt. Das Spezialgericht für Korruptionsbekämpfung (WAKS) verurteilte ihn in Abwesenheit zu 3 Jahren und 10 Monaten Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zu einem Staatgetreide-Schema im Umfang von 13,4 Millionen Hrywnja. Das im Dezember 2025 gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig – das Berufungsverfahren ist noch anhängig.

84
Teilen:
Фото: НАБУ / САП

10. April teilte die Pressestelle der NABU mit: Igor Trushenko — Unternehmer und Direktor zweier privater Unternehmen — wurde der ukrainischen Seite übergeben, nachdem die Bundesrepublik Deutschland dem Auslieferungsantrag entsprochen hat. Das bedeutet, dass eine Person, die das Gericht in Abwesenheit verurteilt hat, sich zum ersten Mal persönlich vor der ukrainischen Justiz verantworten muss.

Was nach Angaben der Anklage vorgefallen ist

Nach Angaben der NABU und der SAP fungierte Trushenko als Gehilfe in einem System, das dem staatlichen Unternehmen „Zentrum für Zertifizierung und Expertise von Saatgut und Pflanzenmaterial" (ZSENSM) einen Schaden von 13.407.841 Hrywnja zugefügt hat. Der ehemalige Direktor des Staatsunternehmens missbrauchte seine amtliche Stellung — nach vorheriger Absprache mit Trushenko. Der Unternehmer sorgte Ermittlungsangaben zufolge für die Umsetzung des Systems über kontrollierte private Strukturen.

Am 11. Dezember 2025 verkündete das WAKS sein Urteil: Der ehemalige Direktor des ZSENSM wurde der Tat gemäß Art. 28 Abs. 2, Art. 364 Abs. 2 des Strafgesetzbuches der Ukraine schuldig befunden (Amtsmissbrauch durch Absprache einer Personengruppe). Trushenko wurde als Gehilfe in denselben Handlungen verurteilt. Das Gericht verurteilte ihn zu 3 Jahren und 10 Monaten Freiheitsentzug und einem Verbot der Ausübung von Führungspositionen für 2 Jahre und 10 Monate sowie zu einer Geldstrafe von 12.750 Hrywnja.

Das Urteil wurde in Abwesenheit verkündet — der Unternehmer befand sich in der Flucht und erschien nicht vor Gericht.

Website des WAKS, 11. Dezember 2025

Neben der strafrechtlichen Verurteilung entsprach das WAKS der Zivilklage des ZSENSM: Von beiden Verurteilten wird solidarisch ein Schadensersatz von 13,4 Millionen Hrywnja eingezogen.

Wo die Sache juristisch derzeit steht

Ein wichtiger Punkt: Das Urteil wird angefochten und hat noch keine Rechtskraft erlangt. Eine Berufung kann innerhalb von 30 Tagen nach Verkündung eingereicht werden — das Verfahren vor der Berufungskammer des WAKS läuft dementsprechend noch. Trushenko bleibt Beschuldigter und ist im prozessrechtlichen Sinne noch nicht rechtskräftig verurteilt.

Warum gerade Trushenko — und warum jetzt

Der Fall ZSENSM ist kein isolierter Fall. Das Staatsunternehmen untersteht dem Landwirtschaftsministerium und gehört traditionell zum Risikobereich des Agrarsektors. Nach dem Urteil von 2024 gegen den ehemaligen Leiter der DPZKU (10 Jahre für Getreideschemen in Höhe von über 60 Millionen Dollar) ist dies bereits die zweite NABU-Anklage, die zu einem verurteilenden Urteil im Getreidesektor innerhalb von zwei Jahren führt.

  • Trushenko wurde im August 2023 zur Fahndung ausgeschrieben — nachdem er nicht zu einer Vorverhandlung erschien
  • Das Urteil wurde in Abwesenheit im Dezember 2025 verkündet
  • Festnahme in Deutschland und Übergabe an die NABU — April 2025 (vor Verkündung des Urteils in Abwesenheit), was bedeutet: Er befand sich noch während des Ermittlungsverfahrens in der Fahndung
  • Einer der früheren Beteiligten in der Sache ZSENSM, Chuyasov, einigte sich im Oktober 2024 mit den Ermittlern und erhielt eine bedingte Strafe im Austausch für Zusammenarbeit mit den Ermittlern

Die Auslieferung fand nach mehr als 18 Monaten Fahndung statt — ein Standard-Zeitraum für EU-Länder, wo jeder Antrag eine gerichtliche Überprüfung auf Einhaltung der Menschenrechte durchläuft. Zuvor hatte Deutschland die Auslieferung in der Sache Onischenko abgelehnt — gerade wegen der Haftbedingungen in der Ukraine.

Sollte die Berufungskammer des WAKS das Urteil bestätigen, wird Trushenko einer der wenigen Angeklagten in Korruptionsfällen, deren Strafe trotz Aufenthalts im Ausland während des Verfahrens vollstreckt werden konnte. Die Frage ist, ob die NABU dieses Ergebnis in Fällen wiederholen kann, in denen sich die Angeklagten in Jurisdiktionen verstecken, die kein Auslieferungsabkommen mit der Ukraine haben.

Weltnachrichten