Banken einigen sich auf Beschränkung von Einzelunternehmern bei Überweisungen — aber nur für jene, die ihre Einkünfte nicht nachweisen

Am 14. Mai unterzeichneten die NABU und die AUB ein aktualisiertes Memorandum: neu gegründete und „schlafende" Einzelunternehmen erhalten ab August 2025 Überweisungslimits. Das Dokument ist freiwillig und es gibt keinen Mechanismus zur Erzwingung der Einhaltung.

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Фото: Depositphotos

Der Nationale Bankverband der Ukraine und der Verband der ukrainischen Banken unterzeichneten am 14. Mai eine aktualisierte Fassung des Memorandums zur Transparenz des Zahlungsdienstleistungsmarktes. Es handelt sich hierbei weder um ein Gesetz noch um eine Verordnung der Nationalbank – die Banken verpflichten sich freiwillig. Das ursprüngliche Dokument ist im Februar 2025 in Kraft getreten und hat bereits Überweisungen von Privatpersonen ohne bestätigte Einkünfte auf 50–100 Tausend Griwnja pro Monat begrenzt. Jetzt erstreckt sich die Wirkung dieser Limits auch auf Einzelunternehmer.

Wer ist betroffen und wann

Die neuen Regelungen gelten für zwei Arten von Unternehmern: neu gegründete Einzelunternehmer (bis zu 6–12 Monaten Bestehen je nach internen Regeln des jeweiligen Bankhauses) und «schlafende» – diejenigen, die ihre Tätigkeit nach längerer Unterbrechung wieder aufnehmen. Die Änderungen werden in zwei Etappen eingeführt.

  • August 2025 – erste Stufe: Einzelunternehmer der 1. Gruppe – bis zu 600 Tausend Griwnja pro Monat, Einzelunternehmer der 2. und 3. Gruppe – bis zu 3 Millionen Griwnja pro Monat.
  • November 2025 – zweite Stufe: Einzelunternehmer der 1. Gruppe – bis zu 400 Tausend Griwnja, Einzelunternehmer der 2. und 3. Gruppe – bis zu 1 Million Griwnja pro Monat.
  • Für juristische Personen einer entsprechenden Kategorie beträgt die Grenze im November bis zu 2 Millionen Griwnja pro Monat.

Diese Beschränkungen gelten nur für diejenigen, die der Bank keine dokumentarischen Einkommensnachweise erbringen – beispielsweise Erklärungen von Steuerzahlern mit Pauschalsteuer. Dokumente können jederzeit eingereicht und die Limits erhöht werden.

Erklärung ≠ Verpflichtung

Das Memorandums ist eine Branchenvereinbarung und kein Rechtsnorm. Die teilnehmenden Banken verpflichten sich, eine automatisierte Überwachung von Transaktionen, verstärkte Kundenprüfungen und einen Informationsaustausch über verdächtige Kunden untereinander durchzuführen. Das Dokument sieht jedoch keinen externen Schiedsrichter vor, der Verstöße gegen die Bedingungen des Memorandums feststellen würde.

«Wenn eine Bank die Finanzüberwachung nicht ordnungsgemäß durchführt, kann sie in Zukunft Sanktionen der Nationalbank erhalten oder sogar der Lizenzentzug drohen»

Jurist Lankin, UNIAN

Das heißt, der einzige wirkliche abschreckende Hebel ist die Nationalbank, die Banken auch ohne Memorandums überprüfen darf. Das Dokument selbst sieht keine Sanktionen für Nichtbeachtung vor.

Warum gerade Einzelunternehmer

Nach Aussage der Verbandsvertreter besteht das Ziel der Änderungen darin, Steuervermeidungsmodelle und «Drooping» zu bekämpfen: Einzelunternehmer-Strohmänner oder zuvor inaktive Einzelunternehmer werden für den Transit von Mitteln ohne Steuerspur genutzt. Laut Interfax-Ukraine kann der Begriff des «neuen» Unternehmers gemäß der Verordnung der Nationalbank Nr. 65 einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten umfassen – das heißt, die Banken haben bei der Auslegung einen gewissen Spielraum.

Ein wichtiger Aspekt: Die Limits gelten nicht für Einzelunternehmer mit bestätigten Einkünften. Ein Unternehmer mit erklärten Einkünften, die dem Umsatz entsprechen, unterliegt nicht automatisch den Beschränkungen.

Wenn die Banken bis August keinen einheitlichen technischen Standard für den Austausch von Daten über verdächtige Kunden entwickeln, riskiert das Memorandums, eine Sammlung guter Vorsätze mit unterschiedlicher Auslegung in jeder einzelnen Bank zu bleiben.

Weltnachrichten