Drohne abgeschossen – 100.000 erhalten: Wie das Kabinett die Finanzierung der Zivilluftverteidigung umgestaltet hat

Die Regierung hat Änderungen an der Verordnung Nr. 699 über freiwillige Luftschutzgruppen vorgenommen: Nun können lokale Selbstverwaltungsorgane direkt die Wachdienste, Ausrüstung und Zahlungen finanzieren – ohne Vermittler über den Staatshaushalt.

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Ілюстративне фото: EPA / Maria Senovilla

Das Kabinett der Minister hat den Mechanismus für die Arbeit freiwilliger Gruppen der Luftverteidigung geändert — Einheiten, die im Bestand freiwilliger Formationen von Territorialsgemeinden (DFTG) tätig sind. Die Initiative des Verteidigungsministeriums beseitigt organisatorische Hürden, die seit dem Start des Experiments im Juni 2025 die Ausweitung des Netzwerks gehemmt haben.

Was sich in der Praxis geändert hat

Vor der Aktualisierung waren Gemeinden praktisch von staatlichen Transfers abhängig. Nun können Organe der lokalen Selbstverwaltung Mittel aus lokalen Haushalten unmittelbar für Folgendes bestimmen: Kampfbereitschaftsdienst des Personals, Kauf von Angriffsdrohnen, Mittel der Radiofunk- und Elektronikbekämpfung, Brennstoff und andere Versorgung. Wie die offizielle Website des Kabinetts berichtet, präzisieren die Änderungen auch die Anforderungen an die Schulung des Personals.

Parallel wurde der Mechanismus der zusätzlichen Vergütung geregelt: Nach Angaben der Wirtschaftswahrheit ist die Grundlage für die Zahlung die bestätigte Tatsache der Zerstörung oder Vernichtung eines Luftziels. Der Grundtarif beträgt bis zu 100.000 Hrywnja pro Monat proportional zur Teilnahmedauer an Luftverteidigungsmaßnahmen; wird auf Befehl des Kommandanten der Einheit der Territorialverteidigungskräfte auf Antrag des Kommandanten der DFTG gezahlt.

Wer kann teilnehmen — und unter welchen Bedingungen

Das Projekt richtet sich an Freiwillige, die nicht der Mobilisierung unterliegen, insbesondere an reservierte Männer. Der Vertrag wird für drei Jahre abgeschlossen, die Bewerbung erfolgt beim Kommandanten der DFTG am Wohnort. Die Gruppen unterstehen den Territorialverteidigungskräften der ZSU, und für Fragen der Erfüllung von Luftverteidigungsaufgaben dem Kommando der Luftstreitkräfte.

„Die Gruppen des Luftschutzes werden nach dem Territorialprinzip gebildet. Sie unterstehen den Kommandeuren der Territorialverteidigungskräfte und bezüglich der Erfüllung von Luftverteidigungsaufgaben dem Kommando der Luftstreitkräfte der ZSU".

Verteidigungsministerium der Ukraine

Breiterer Kontext: Dezentralisierung der Verteidigung

Die Verordnung Nr. 699 vom 11. Juni 2025 ist das erste Glied in einer Kette von normativen Änderungen. Im Juli startete die Regierung ein separates Experiment Nr. 881 zum Radiofunk- und Elektronikschutz von Objekten der kritischen Infrastruktur, und im November — die Verordnung Nr. 1506, die dem Unternehmenssektor die Tür öffnete: Unternehmen der kritischen Infrastruktur, unabhängig von der Eigentümerform, erhielten das Recht, ihre eigenen Luftverteidigungsgruppen zu schaffen.

Die Logik ist offensichtlich: Der Staat verteilt die Verantwortung für den Himmel zwischen Armee, Gemeinden und Wirtschaft — nicht aus Überfluss an Ressourcen, sondern wegen Mangel an zentralisierten Kapazitäten angesichts der wachsenden Anzahl von Angriffsdrohnen.

Die praktische Frage, die offen bleibt: Werden die lokalen Haushalte genug Mittel für die reale Ausweitung der Gruppen in kleinen Gemeinden haben — dort, wo die Steuerbasis minimal ist und Drohnen genauso häufig vorbeifliegen wie über Regionalzentren?

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